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«Ohni Glunggmoos nüüt los»

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brief an die fn

«Ohni Glunggmoos nüüt los»

« Fahrverbote auf Wald- und Alpstrassen», FN vom 11. Juni 2004.

Wer bisher die Fahrverbote auf unseren Wald- und Forststrassen schön brav beachtet hat, ist doch gelinde gesagt etwas naiv. Zu diesen Naiven zähle ich mich auch. Hier nur ein Beispiel: Als wir letzten Sommer endlich einmal die uns noch unbekannte «Gite d’Allières» besuchen wollten, fuhren wir per Auto bis zum Fahrverbot und parkierten beim vorhandenen Parkplatz. Nachdem wir den doch etwas mühsamen Fussmarsch etwa zur Hälfte zurückgelegt hatten, begegneten wir einem Forstarbeiter mit einem Kleintraktor. Freundlich, aber verschmitzt lächelnd machte er uns darauf aufmerksam, dass hier «kein Normaler» zu Fuss hinaufgehe und noch nie ein Automobilist gebüsst wurde. Nun, die «Fusstrottel» kehrten um und haben bis heute die «Gite d’Allières» noch nicht gesehen!

Wie bekannt gibt es zahlreiche solche Fahrverbote, die «nicht zu beachten» sind. Insbesondere auch im Sense-Oberland. Moritz Boschung hätte sich seinerzeit im Grossen Rat dafür einsetzen sollen, dass verboten wird, solche Fahrverbote aufzustellen! Gebüsst wird hier sowieso nach reiner Willkür; ein Freiburger mit dem «blöden Schwümmler-Grinn» oder Ausserkantonale. Gemäss FN-Bericht habe sich Moritz Boschung aber immer gegen eine Öffnung der Wald- und Alpstrassen eingesetzt. Man muss ihm das sogar glauben. Wieso lässt er dann aber «seine» Barriere beim Parkplatz bei der Abzweigung Ättenberg letztes Jahr den ganzen Sommer durch sperrangelweit offen?
Wasser predigen, selber lieber Wein trinken. Das zeigt auch das Beispiel der Glunggmoos-Hütte. Da wird uns «Fussvolk» weisgemacht, dass die erwähnten Wald- und Alpstrassen nur von befugten Leuten und nur zu Forst- und Alpwirtschafts-Zwecken befahren werden dürfen. Jeder andere hat hier mit seinem Fahrzeug nichts verloren. Dass sich aber gerade der Staat mit seiner Glunggmoos-Hütte selber eine Sonderbewilligung gibt, ist kein gutes Vorbild. Da wird flugs das Fahrverbot für die Besucher und Benützer dieser Fest-Hütte aufgehoben! Nun, alkoholisierten Festbesuchern kann man doch nicht zumuten, eine längere Strecke zu Fuss zu gehen, die haben gefälligst das Auto zu benützen . . .

Mir ist völlig unklar, was der Betrieb dieser Festhütte mit Forst- oder Alpwirtschaft zu tun hat. Aber vielleicht zählt man jetzt beim Naturschutz auch einige betrunkene «Waldmenschen» im Glunggmoos-Gebiet zu den schützenswerten und bedrohten Säugetieren . . . Hans Aebischer, Alterswil

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