Untertitel: Kanton Freiburg nimmt an einem landesweiten Versuch teil
Extensiv genutzte Wiesen dürfen seit der Einführung der Direktzahlungen erst nach einem bestimmten Zeitpunkt gemäht werden. Für das Talgebiet gilt der 15. Juni als Stichtag. Diese Regelung wurde eingeführt, um der Flora und Fauna bis zum Schnittzeitpunkt eine ungestörte Entwicklung zu ermöglichen. Aus der Sicht des Naturschutzes hat dies zur Förderung der Artenvielfalt beigetragen. Auf (noch zu) intensiven Wiesen konnten die angestrebten Ziele aber nicht erreicht werden, weil mit dem gleichzeitigen Mähen die Organismen und Kleintiere ihre Rückzugsfläche verlieren. Vier Gemeinden aus dem Kanton Freiburg machen deshalb bei einem Pilotprojekt über eine Flexibilisierung der Schnittzeitpunkte mit. Bei dieser Variante entscheidet der Landwirt über den ersten Schnittzeitpunkt, muss aber für die folgende Nutzung mindestens acht Wochen warten.