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Opposition fehl am Platz

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Mitte Februar gelangte Grossrätin Solange Berset (SP, Belfaux) mit einer Anfrage an den Staatsrat. Sie wollte wissen, wie dieser den Umstand bewerte, dass ein Oberamtmann an einer Kundgebung öffentlich gegen einen Staatsratsentscheid demonstriere. Laut Gesetz sei der Oberamtmann schliesslich direkt dem Staatsrat und seinen Weisungen unterstellt.

Doppelter institutioneller Auftrag

In seiner Antwort räumt der Staatsrat ein, dass von Daniel Lehmann in der Tat mehr Zurückhaltung zu erwarten gewesen wäre. Insbesondere hätte er an der öffentlichen Kundgebung nicht das Wort ergreifen und die Teilnehmer ermutigen sollen, sich dem Projekt des Staatsrats zu widersetzen. «Dies umso mehr, als der Oberamtmann in die verschiedenen Schritte einbezogen war und Gelegenheit hatte, dem Staatsrat sowohl seine Meinung als auch die seines Bezirks mitzuteilen».

Letzteres gehöre zwar auch zur Rolle eines Oberamtmanns, lenkt der Staatsrat ein. In gewissen Fällen sei es schwierig festzulegen, zu welchem Zeitpunkt der Oberamtmann seiner Rolle als Stellvertreter der Regierung gerecht werden und darauf verzichten sollte, die in seinem Bezirk vorherrschenden Meinungen zu vertreten. Dieser doppelte institutionelle Auftrag biete gelegentlich Anlass zur Verwirrung. Da der Oberamtmann vom Volk gewählt wird, verstärke sich diese Konfliktsituation zusätzlich.
Auch wenn im vorliegenden Fall noch kein endgültiger Beschluss gefasst worden sei, habe der Staatsrat doch immerhin einen Richtungsentscheid gefasst, in dem er vom Modell «Neue Horizonte» Abstand genommen habe und sich für noch zu prüfende Varianten entschied. Lehmann hätte daher keine oppositionelle Haltung einnehmen sollen.

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