Alle zehn Jahre muss ein Inventar des Wanderwegnetzes aufgenommen und im kantonalen und regionalen Raumplanungsgesetz festgehalten werden. Ziel ist es, die Fuss- und Wanderwege zu schützen und ihren Unterhalt oder ihre Anpassung an die Vorschriften der schweizerischen Gesetzgebung zu gewährleisten. Aus der Freiburger Vernehmlassung, zu der 168 Gemeinden, Tourismusbüros sowie Staatsdienste und Organisationen des Bundes Stellung nehmen konnten, hat der FTV 78 Antworten erhalten. In 30 Sitzungen hat er mit den Vernehmlassungspartnern verhandelt. «Die Behörden bringen der Förderung des Langsamverkehrs ein grosses Interesse entgegen», sagt Chantal Python Nikles.
Wie André Genoud, kantonaler Beauftragter für Wanderwege, erklärt, sind die Gemeinden für den Unterhalt der Böden, die Infrastruktur der Wege auf ihrem Gemeindegebiet sowie die anteilsmässige Finanzierung der Markierung zuständig. Die Überwachungs- und Markierungsarbeiten werden dem FTV anvertraut. ak