Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Organspende: Einigkeit in der Sache, Differenzen beim Weg

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Eine Organspende kann ein Leben retten. Deshalb ist es wichtig, dass die Zahl der gespendeten Organe erhöht wird. Eine Möglichkeit dazu wäre, dass jeder und jede grundsätzlich Spender oder Spenderin ist, ausser man widerspricht. Die entsprechende Gesetzesvorlage ist umstritten.

Kaum jemand ist gegen Organspende. Einigkeit herrscht auch darüber, dass die aktuelle Situation – auf ein gespendetes Organ kommen drei Wartende – nicht akzeptabel ist. Letztes Jahr starben rund 70 Menschen, deren Leben mit einer Organspende vielleicht hätte gerettet werden können. Deshalb hat die Politik entschieden, das System zu ändern. Für Franz Immer, Präsident von Swisstransplant, ist es höchste Zeit, Massnahmen zu ergreifen. Bioethikerin Anik Sienkiewicz sieht das anders: Der Spendeakt soll weiterhin freiwillig sein. Doch beide sind sich einig: Es braucht mehr Überzeugung.

Das Transplantationsgesetz will die Zahl der Organspenden stark erhöhen. Soll ich meine Organe spenden müssen?

Anik Sienkiewicz: Müssen muss niemand. Sonst würde man die wesentlichsten Persönlichkeitsrechte verletzen. 

Franz Immer: Die Organspende ist ein persönlicher Entscheid. Das neue Gesetz will mit der Widerspruchslösung vor allem jene 20 Prozent der Bevölkerung, die ihre Organe nicht spenden wollen, auffordern, sich zu äussern. Sei es mit einem Registereintrag oder schon nur der Informierung der Angehörigen. 

Was stört Sie ethisch an der Vorlage, Frau Sienkiewicz?

Anik Sienkiewicz: Die Rechte des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit und Autonomie werden dem Wohl der Allgemeinheit untergeordnet. Man will die Spenderzahlen erhöhen, damit mehr Menschen ein Organ erhalten und weiterleben können; doch das geht auf Kosten des Spenders und seiner Sicherheit. 

Franz Immer: In beiden Systemen kann man Ja oder Nein sagen. Mit der erweiterten Widerspruchslösung kann jeder, der nicht spenden will, dies verbindlich hinterlegen in einem neu geschaffenen Register des Bundes. Dies schafft Sicherheit und Klarheit, die wir heute in dieser Form nicht haben. 

Grundsätzlich herrscht Einigkeit darüber, dass die Organspende gefördert werden soll. Die Widerspruchslösung ist auf den ersten Blick die ideale Lösung. Doch Sie empfehlen ein Nein, Frau Sienkiewicz. Warum? 

Anik Sienkiewicz: Dieser Paradigmenwechsel gibt uns zu denken. Da wäre einmal die Sicht des Spenders, der sich auf seine Spende – sagen wir – freut. Er lebt in diesem Bewusstsein: dass er aus freiem Willen entscheidet, dass seine Organe nach seinem Tod entnommen und transplantiert werden können. Er will etwas schenken, Gutes tun. In der Widerspruchslösung ist das anders – seine Organe sind grundsätzlich zur Spende freigegeben. Es wird einfach davon ausgegangen, dass er spendet, wenn er nicht widerspricht. Es ist eine Spende ohne Freude. Das entwertet seinen Entscheid, spenden zu wollen. Die Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit wird der Freiwilligkeit vorgezogen.

Franz Immer: Die Widerspruchslösung ist für alle eine Verbesserung. Der Entscheid bleibt ein Akt der Solidarität und Humanität. Es bleibt eine Spende. Es gibt sogar ein Register, in dem Sie ein «Ja» oder ein «Nein» eintragen lassen können. Menschen, die ihren Entscheid für die Spende festhalten möchten, können das tun und so Menschen auf der Warteliste neue Lebensqualität zurückgeben. 

Wie steht es mit den Angehörigen? Letztlich fällen sie ja in den meisten umstrittenen Fällen den Entscheid.

Anik Sienkiewicz: Aus der Sicht der Angehörigen verhält es sich ähnlich. Bisher war es so, dass sie einer Spende zustimmen durften. Nun müssen sie widersprechen, um eine Spende zu verhindern. Das Ergebnis mag ja dasselbe sein, aber der Weg der Entscheidung ist ein anderer.

Franz Immer: Die Angehörigen müssen heute stellvertretend im Sinne des verstorbenen Angehörigen entscheiden. Und das müssen sie in einem ihrer schwierigsten Momente tun. Sie haben gerade einen Angehörigen verloren, sind dann oft fassungslos. Der Entscheid, ob Organe gespendet werden sollen oder nicht, sollte innert 24 bis 48 Stunden fallen. In mehr als der Hälfte der Gespräche ist der Wunsch des Verstorbenen unbekannt, man hat noch nie darüber gesprochen. Für die Familien ist dieser Entscheid in Stellvertretung nicht zumutbar. Wir haben Fehlentscheidungen auf die eine oder die andere Seite. Das Register und die dazugehörige Information werden Abhilfe schaffen. Der Systemwechsel wird es den Angehörigen vereinfachen, im Gespräch am Bett zu sagen, dass sich der Vater im Wissen um seine Rechte nie zu dieser Frage geäussert hat und dass man deshalb eine grundsätzliche Zustimmung zur Spende annehmen könne. So müssen sie die Entscheidung nicht rechtfertigen. Das ist eine deutliche Entlastung.

Es sind schliesslich die medizinischen Fachkräfte, die die Organentnahme durchführen müssen. Inwiefern betrifft die neue Regelung auch sie?

Anik Sienkiewicz: Auch für sie wäre die Widerspruchslösung ein Rückschritt. Stellen Sie sich vor: Da liegt ein Verstorbener vor Ihnen und gemäss Gesetz könnten Sie die Organe entnehmen. Doch Sie können sich nie sicher sein, ob der Patient dies wollte oder nicht. Er hat sich ja nie dazu geäussert. Vielleicht hat die Person vergessen, sich zu äussern, vielleicht hat sie es nicht verstanden oder konnte es nicht mehr entscheiden – es kann viele Gründe geben für eine fehlende Willensbekundung.

Franz Immer: Für die Mediziner gilt dasselbe wie für die Angehörigen. Das Wissen um die Rechtslage schafft Sicherheit. Wenn der informierte Patient nicht ausdrücklich abgelehnt hat, darf der Arzt davon ausgehen, dass der verstorbene Patient zu dieser Mehrheit der Bevölkerung gehört, die grundsätzlich bereit ist, Organe zu spenden.

Und wie sieht es schliesslich für die Empfänger der Organe aus? Was haben sie von der Gesetzesänderung respektive was nicht?

Anik Sienkiewicz: Der Empfänger muss sich sicher sein: Dieses Organ, das mein Leben gerettet hat, wurde mir gespendet, geschenkt. Und ich kann dieser Person gegenüber dankbar sein.

Franz Immer: Niemand will einem Menschen Organe entnehmen, der das zeitlebens nicht wollte. Da sind wir uns einig. Aber: Trotz jahrelanger Schulungen, Ausbildungen, Kampagnen – kaum jemand hat einen Spenderausweis. Die Schweiz ist eines der Länder mit der höchsten Ablehnungsquote, und dies trotz einer hohen Spendebereitschaft in der Bevölkerung. Dies bleibt ein Risiko: dass wir einem Menschen ein Organ entnehmen, der das nie wollte, wenn er sich zeitlebens nie geäussert hat und auch die Angehörigen keine weiteren Hinweise haben, dass der Verstorbene eine Organspende abgelehnt hätte. Dieses Risiko wird mit der neuen Lösung deutlich minimiert, da sowohl der Verstorbene zeitlebens seinen Widerspruch signalisieren kann als auch die Angehörigen andernfalls ein Vetorecht haben, womit es nicht zur Organentnahme kommt.

Die Vorlage mit der Widerspruchslösung im Zentrum ist eine grundlegende Veränderung. Warum ist ein derart radikaler Schritt nötig?

Anik Sienkiewicz: Wir gehen mit Ihnen einig, Herr Immer: Die aktuelle Regelung ist ungenügend. Sie erlaubt vielen potenziellen Spendern nicht, ihre Organe zu spenden – und zwar nur, weil sie es versäumt haben, sich zu äussern. Sie respektiert nicht, dass die Mehrheit wohl tatsächlich spendewillig wäre. Sie respektiert auch nicht, dass diese Organe viele Leben hätten retten können. Das ist inakzeptabel. Doch auch die Widerspruchslösung hat Nachteile. Es ist schade, dass wir nicht über eine Erklärungslösung abstimmen können, die ethisch der bessere Ansatz wäre. Diese sieht vor, dass die Bevölkerung sich regelmässig zur Spende äussert – egal, ob dafür, dagegen oder neutral. Somit wäre dem Recht, sich nicht zu entscheiden, ebenfalls Rechnung getragen. Es wäre auch möglich, diesen Entscheid von Beginn an an eine Vertrauensperson zu übertragen. Die Erklärungslösung wäre effektiver als die Widerspruchslösung, weil sich da alle mit der Frage beschäftigen.

Franz Immer: Bundesrat und Parlament haben diese Lösung intensiv diskutiert. Sie fanden sie nicht praktikabel. Die Leute wollen nicht ständig befragt werden. Wer soll das überhaupt tun? Und wer das bezahlen? Da wurde vieles nicht zu Ende gedacht. Ich gehe mit Ihnen einig: Es ist wichtig, korrekt und objektiv zu informieren. Die Widerspruchslösung nimmt diese Überlegung auf. Mit dem Systemwechsel wird eine breit angelegte Informationskampagne einhergehen. Die Bevölkerung kann sich dann im Wissen um ihre Rechte für das eine oder das andere entscheiden. Dies bedingt eine weitere Intensivierung der Kampagne des Bundes.

Anik Sienkiewicz: Dabei ist es bei der Widerspruchslösung umso wichtiger, dass diese Informationskampagne greift. Denn wir können es nicht zulassen, dass es Menschen gibt, die nicht erreicht werden und damit ihre Rechte nicht wahrnehmen können. Sie sagen, die Erklärungslösung sei nicht praktikabel – weil das Ziel der vollständigen Informiertheit nicht erreicht werden kann. Doch sie ist wesentlich für die neue Regelung.

Wir erhalten über verschiedenste Kanäle Werbebotschaften, die zur Organspende animieren sollen. Und doch scheint das nicht zu reichen. Warum?

Franz Immer: Der Bund hat seit 2007 eine Informationskampagne geführt, mit einem Budget von über einer Million Franken pro Jahr. Wir haben dabei festgestellt, dass es selbst mit diesem grossen Aufwand schwierig ist, die ganze Bevölkerung zu erreichen. Nur gerade jeder sechste Schweizer hat eine Spenderkarte. Trotz der Kampagne wissen wir immer noch nicht, was sie eigentlich wollen – es liegt keine Willensäusserung vor. Neu wird man vor allem jene 20 Prozent der Bevölkerung versuchen zu erreichen, die grundsätzlich nicht spenden wollen. Eine Vorgehensweise, die sich im Ausland sehr bewährt hat. Es ist einfacher, jene Menschen zu erreichen, die nicht wollen.

Ist der Systemwechsel also gar nicht der Anfang, sondern nur ein weiteres Instrument von vielen, um die Spendequote zu erhöhen – Instrumente, die bisher nicht gegriffen haben?

Anik Sienkiewicz: Die Effektivität, die zu erwartende Wirkung, ist wesentlich. Und es gibt keine gesicherten Studien, die beweisen, dass die Widerspruchslösung wirklich mehr den gewollten Nutzen – also die Erhöhung der Spendequote – bewirkt als die Zustimmungslösung. Es gibt offenbar keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem Modell der Einwilligung und der Spenderate.

Wie sicher ist es, Herr Immer, dass ein Systemwechsel wirklich zum gewünschten Ergebnis kommt?

Franz Immer: Wir haben geschultes Fachpersonal in allen Spitälern mit Intensivstationen, mögliche Spender werden erkannt, die Frage nach der Spende gestellt und die Angehörigen professionell betreut. Dennoch stehen wir am Bett und die Menschen wissen nicht, was ihr Angehöriger gewollt hätte. Das Widerspruchsmodell ist nun ein zusätzliches, neues Element, weil wir die gesetzten Ziele nicht erreicht haben. Wir sind heute genauso professionell aufgestellt wie die Länder mit höheren Spenderraten. Ja zu sagen ist für die Angehörigen aber belastend und führt dazu, dass die Schweiz in Europa eine der höchsten Ablehnungsraten hat. Frankreich hat zum Beispiel eine Ablehnungsrate von 25 Prozent, wir haben eine von 60 Prozent. Das wird ein langsamer Prozess sein, diese Rate zu erhöhen, tatsächlich. Ich bin überzeugt, dass es mehr Spender geben wird; das zeigen die internationalen Vergleiche.

Anik Sienkiewicz: Aber das wird wohl kaum eine direkte Folge der Gesetzesänderung allein sein. Auch in Spanien wurden diese hohen Werte erst erreicht, als einige Zeit nach dem Systemwechsel eine nationale Spendenorganisation lanciert wurde. Deren Kampagnen haben offensichtlich besser gegriffen als unsere. Zusätzlich muss man darauf hinweisen, dass die Länder, die de jure eine enge Widerspruchslösung kennen, in der Praxis eigentlich immer die erweiterte Zustimmungslösung anwenden. Gesundheitsminister Alain Berset hat in der Vergangenheit an der Wirkung der Widerspruchslösung gezweifelt. Es brauche eine Mentalitätsänderung und tiefgreifende Veränderungen in den Spitälern, beispielsweise bei der Identifizierung der Spender. Diese Bemühungen müssen erhöht werden. 

Franz Immer: Unser System ist ausgereift. Die Qualitätskontrollen in den Spitälern greifen, wir verpassen praktisch keinen Organspender mehr. Es ist ein Zusammenspiel mehrerer Aspekte, die die Spenderate positiv beeinflussen. Die erweiterte Widerspruchslösung ist da einfach ein Element davon. Eine reine Zustimmungslösung reicht nicht; wir haben, trotz professionellen Strukturen, die Ablehnungsrate nicht wie angestrebt unter 40 Prozent gebracht. Die Konsequenz ist die erweiterte Widerspruchslösung.   

Kurz zusammengefasst: Was sind die wesentlichen Gründe für oder gegen die Widerspruchslösung, über die wir abstimmen?

Franz Immer: Das Gesetz fördert die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung. Es entsteht Sicherheit und Klarheit. Dass die Menschen, die nicht spenden wollen, sich äussern, entlastet die Angehörigen, die bei fehlender Willensäusserung immer noch ein Vetorecht haben. Letztendlich ist es auch ein Ja zum Leben: 1500 Menschen warten schweizweit auf die Zuteilung eines Organs, 500 erhalten eines pro Jahr.

Anik Sienkiewicz: Und genau diese 1500 Menschenleben wollen auch wir retten, und wir wollen, dass Menschen, die dringend auf ein Organ warten, eines erhalten. Wir empfehlen ein Nein, weil es eine bessere Lösung gibt: die Erklärungsregelung. Nach dem 15. Mai und einem erhofften Nein muss alles getan werden, um die von der Nationalen Ethikkommission und von vielen weiteren Ethikkommissionen vorgeschlagene Erklärungsregelung endlich einzuführen.

Transplantationen

Organspenden im Kanton Freiburg

Das Freiburger Spital HFR ist kein Zentrum für Transplantationen, sondern dient der Bestimmung von Spendewilligen und bei Bedarf der Entnahme von gespendeten Organen. Seit 2018 haben gemäss einer Erhebung 15 Personen Organe gespendet, drei mussten nach einer Untersuchung aus medizinischen Gründen abgelehnt werden. Insgesamt wurden in der Folge rund 40 Organe entnommen und zur Transplantation weitergegeben. Die Transplantationen werden in sechs spezialisierten Zentren, vor allem in Universitätsspitälern, durchgeführt: Lausanne, Genf, Bern, Basel, Zürich und St. Gallen. Das heisst, das HFR zählt aktuell rund vier Spender pro Jahr – seit Anfang 2022 wurden zwei Spendewillige registriert.

Das Verfahren läuft aktuell so: Wenn der/die Verstorbene zu Lebzeiten mit der Organspende einverstanden war, wird dies der Koordinationsstelle der nationalen Organisation Swisstransplant gemeldet. Diese prüft, ob die Spende überhaupt möglich ist und ob es einen Empfänger gibt. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird das Verfahren ausgelöst. Es muss schnell gehen. Ab dem Abschalten der therapeutischen Massnahmen muss im Operationssaal ein Transplantationsteam für die Entnahme bereitstehen. Auf der Intensivstation steht ein zweites Team bereit und überwacht den Empfänger. 

Abstimmungsvorlage

Das revidierte Transplantationsgesetz

Im Schnitt erhalten aktuell rund 450 Menschen pro Jahr ein oder mehrere Organe einer verstorbenen Person. Der Bedarf ist aber etwa dreimal so hoch. Bisher musste man der Spende und Organentnahme zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt haben – und dies im Idealfall mit einem Organspendeausweis im Portemonnaie belegen. Der Wille der verstorbenen Person ist jedoch oft unbekannt, und befragte Angehörige sprechen sich in der Regel gegen die Spende aus. Der Normalfall ist deshalb aktuell, weil nicht gespendet wird. Auch das Management der Zuteilung und intensive Informationskampagnen in der Vergangenheit durch die Organisation Swisstransplant haben die Quote nicht wesentlich erhöht. 

In Zukunft soll es umgekehrt sein, wenn es nach dem Willen der Mehrheit von Parlament und Bundesrat geht: Generell sollen Organe von verstorbenen Menschen für die Transplantation freigegeben werden können – falls der potenzielle Spender/die potenzielle Spenderin nicht auf irgendeine Weise seine/ihre Ablehnung geäussert hat. Die Angehörigen müssen jedoch ebenfalls ausdrücklich zustimmen. Die Absicht ist klar: So soll die Spendequote erhöht werden. Das Transplantationsgesetz wurde entsprechend geändert. Gegen das Gesetz wurde jedoch das Referendum ergriffen. Die Gegner führen ins Feld, dass es auch weiterhin Menschen geben werde, welche die Rechtslage nicht kennen. Es drohe eine Organentnahme wider Willen. fca

Pro: transplantationsgesetz-ja.ch

Contra: organspende-nur-mit-zustimmung.ch

Biographie

Anik Sienkiewicz

Anik Sienkiewicz führt neu als wissenschaftliche Mitarbeiterin das Dossier Organtransplantation für die Kommission für Bioethik der Schweizerischen Bischofskonferenz mit Sitz in Freiburg. Sie hat an der Universität Freiburg ein Philosophie-Studium absolviert und doktoriert.

Die Kommission für Bioethik unter der Leitung des Freiburger Ethik-Professors Bernard Schumacher befasst sich mit Fragen des ethisch richtigen und guten Umgangs mit den neuen Möglichkeiten von Biologie und Medizin in Bezug auf den Menschen. Die Kommission setzt sich aus Vertretern verschiedener Fachbereiche zusammen. Sie nimmt bei Bedarf Stellung zu verschiedenen Themen. fca

Biographie

Franz Immer

Franz Immer ist 1967 in Courtepin geboren und aufgewachsen im Kanton Freiburg. Er ging am Gymnasium St. Michel in Freiburg zur Schule und studierte Humanmedizin in Freiburg und Bern. Er arbeitete zu Beginn unter anderem in Biel, Basel und Bern sowie in Rochester in den USA. Er spezialisierte sich auf Herz- und Gefässchirurgie. Seit Mai 2008 ist er Direktor von Swisstransplant, der nationalen Stiftung für Organspende und Transplantation. Immer engagiert sich in der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Organspende und forscht und publiziert auf diesem Gebiet. Ziel der Stiftung Swisstransplant ist die Förderung, Entwicklung und Koordination der Transplantation von Organen, Geweben und Zellen sowie die Information der Öffentlichkeit über Spende und Transplantation von Organen. Im Auftrag des Bunds ist die Stiftung für die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe zuständig und führt zudem die nationale Warteliste. fca

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema