Im Oktober 2012 genehmigte der Kanton die Revision der Ortsplanung Rechthalten–allerdings mit Auflagen. So musste die Gemeinde das bis anhin geltende Flachdachverbot und den DetailbebauungsplanMürli aufheben. Auch im Bereich Kulturgüterschutz waren Änderungen notwendig. Nun hat der Kanton diese Änderungen genehmigt, wie dem aktuellen Amtsblatt zu entnehmen ist. «Jetzt haben wir endlich eine rechtliche Grundlage», sagt Ammann Marcel Kolly auf Anfrage. Die Revision der Ortsplanung habe einige Jahre gedauert. mir
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- 28.03.2024
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Bei einer Grabaufhebung gedenken die Angehörigen noch einmal den schon lange Verstorbenen. Was genau passiert über und unter der Erde? …