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Ortsplan Villars-sur-Glâne wird nach Bundesgerichtsurteil angepasst

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Nach dem Bundesgerichtsurteil vom vergangenen Jahr, wonach die Ortspläne den neuen kantonalen Richtplan berücksichtigen müssen, hat die Gemeinde Villars-sur-Glâne zwei Änderungen in ihrem 2019 verabschiedeten Ortsplan vorgenommen. Wie dem Amtsblatt vom Freitag zu entnehmen ist, wird die Parzelle Le Croset wieder aus der Bauzone herausgenommen. Weil damit auch eine Kompensation in Form von Landwirtschaftsland hinfällig wird, werden die Sektoren Platy und Cormanon wieder in eine Parkzone von allgemeinem Interesse zurückgeführt.

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