Der Gemeinderat von Schmitten nannte den Weiterzug der Einsprache zur Ortsplanungsrevision ans Bundesgericht tragisch. Nun widersprechen die Klägerinnen und Kläger.
«Es ist tragisch, dass unser System so etwas zulässt», urteilte der Schmittner Gemeindepräsident Hubert Schafer über den Weiterzug der Einsprache gegen die Ortsplanungsrevision ans Bundesgericht (die FN berichteten). Diese Einsprachen würden nicht nur die betroffene Überbauung verhindern, sondern die Gemeinde auf der ganzen Linie blockieren.
In einer Pressemitteilung lassen die Einsprecherinnen und Einsprecher nun über ihren Anwalt mitteilen, dass nicht sie die Verzögerung zu verantworten hätten, sondern die Gemeinde Schmitten und die kantonalen Behörden. Denn sie hätten fundamentale Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verletzt. «Die Wahrnehmung von Rechtsmitteln ist ein elementares Verfassungsrecht», schreiben sie. «Es kann nicht angehen, dass Bürgerinnen und Bürger, welche diese Rechte ausüben, von einer Gemeinde in der Öffentlichkeit verunglimpft werden.» Und die Behauptung, die Gemeinde könne wegen der hängigen Beschwerden am Bundesgericht keine Bauvorhaben realisieren, sei zudem juristisch falsch.
Kommentar (1)
Ich kenne nicht alle Details zu diesem Fall genau. Natürlich dürfte es für den Gemeinderat eine nicht einfache Situation sein. Mich stört aber vorallem, dass Leute quasi an den Pranger gestellt werden, Leute die eigentlich nur ein Verfassungsrecht in Anspruch nehmen. Man kann nicht immer predigen, dass sich die Einwohner vermehrt engagieren sollen und um dann so zu reagieren. Die Reaktion des Gemeinderates finde ich eher fragwürdig, dies führt doch nur zu einer weiteren Verhärtung.
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