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Ortsplanungsrevision Wahlern liegt auf Eis

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Autor: Hannes Waehrer

Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Wahlern wurde an der letzten Gemeindeversammlung (GV) vom 8. Dezember ausführlich diskutiert und der anschliessend gefasste Entscheid war eindeutig. Mit 225 zu 44 Stimmen nahmen die anwesenden Stimmbürger das Begehren an.

Dennoch liegt die Ortsplanungsrevision zurzeit auf Eis, denn gegen den Beschluss der GV sind beim Regierungsstatthalteramt Schwarzenburg zwei Beschwerden eingegangen, die noch immer hängig sind. Diese beziehen sich auf das Vorgehen der Gemeinde an der GV. Die Gemeinde hat bereits zu beiden Beschwerden Stellung genommen (siehe Kasten). Der Ball liegt also zurzeit bei den Beschwerdeführern.

Situation deblockieren

Wie Gemeindepräsident Ruedi Flückiger und der eine der beiden Beschwerdeführer, Andreas Wüthrich, übereinstimmend bestätigen, sind zurzeit beide Parteien daran interessiert, eine Lösung zu finden, welche hilft, die Situation zu deblockieren.

Wüthrichs Beschwerde dreht sich um Art. 69 Abs. 2 des neuen Baureglements. Aus seiner Sicht wurden die Bürger über diesen Punkt an der GV vom Versammlungsleiter und Gemeindepräsident nicht korrekt informiert.

Der besagte Artikel legt fest, dass ein Grundeigentümer, egal ob er sein eingezontes Land verkaufen konnte oder nicht, nach zwölf Jahren Mehrwertabschöpfung bezahlen muss. «Damit ist das Risiko für die Grundeigentümer zu hoch, Land in einer gemischten Zone zur Verfügung zu stellen», erklärt Wüthrich. Schliesslich sei das letzte Wohn- und Gewerbehaus vor 20 Jahren gebaut worden. Er stelle sich jedoch nicht fundamental gegen Abgaben, aber die Höhe müsse sich nach den lokalen Voraussetzungen richten.

Entgegenkommen möglich

Wüthrich betont, er bedauere, dass die Ortsplanungsrevision nicht in Kraft treten könne. Langfristig müsse die Gemeinde jedoch bedenken, welche Signale für zukünftige Einzonungen entstehen würden, wenn diverse Grundeigentümer aufgrund von Einzonungen hohe Ausgaben hätten, ohne verkaufen zu können.

Gemeindepräsident Ruedi Flückiger wiederum hält ein Entgegenkommen bei der Mehrwertabschöpfung im Falle des Nichtverkaufs für machbar. «Ob ein weiteres Entgegenkommen möglich ist, kann ich zurzeit nicht sagen», erklärte Ruedi Flückiger.

Einigung gesucht

Die zweite beim Statthalteramt hängige Beschwerde bezieht sich auf die Umzonung Wellenried in ZöN-Land (Zone für öffentliche Nutzung). Der Beschwerdeführer wollte auf Anfrage der FN keine Stellung nehmen. Gemeindepräsident Ruedi Flückiger bestätigt jedoch, dass man auch in diesem Fall eine Einigung suche und in der nächsten Zeit entsprechende Gespräche führen werde.

Da sich die Verfahren je nach Ausgang der Verhandlungen in die Länge ziehen könnten, sei es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, eine Prognose abzugeben, wann die Ortsplanungsrevision allenfalls in Kraft treten könne. Mit grosser Wahrscheinlichkeit müsse die Ortsplanung jedoch ein weiteres Mal öffentlich aufgelegt werden.

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