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Ostern an der Bartheke

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Bern verbietet Bar- und Pubfestivals an Feiertagen, Freiburg hat keine Einwände

Dass der Organisator des Bar- und Pubfestivals in Muntelier, Fritz Räz, das Expodrom gleich über die Ostertage reserviert hat, hat Konzept. Nachdem er an den ersten drei Wochenenden 1500 bis 2500 Besucher zählte, erwartet er heute Donnerstag, morgen Karfreitag, am Samstag und am OsterSonntag jeweils zwischen 20.30 Uhr und 3 Uhr morgens noch einmal einen höheren Besucherzustrom. Nicht umsonst nennt er die zehn Abende umfassende Veranstaltung «Easter-Pubfestival». Wenn er die Bewilligung für die Festtage nicht erhalten hätte, so hätte Räz wohl auf eine Durchführung des ganzen Anlasses verzichtet.

Als einzige direkte Konkurrenz für das Muntelierer Pubfestival findet ebenfalls über die Festtage in der Sagibach-Halle in Wichtrach (BE) ein grosses Pubfestival statt. Doch der Grosse Rat des Kantons Bern hat diesem Anlass letzte Woche den Boden unter den Füssen weggezogen. Mit 131 zu 8 Stimmen hat er eine Änderung des Gastgewerbegesetzes vorgenommen, wonach Bar- und Pubfestivals ab nächstem Jahr im ganzen Kanton Bern verboten sind. Damit werden gastgewerbliche Anlässe wie solche Bierfeste anderen Veranstaltungen gleichgesetzt, die aufgrund des Sonntagsruhegesetzes bereits verboten sind.

Liberale Freiburger Gesetzgebung

Nicht so im Kanton Freiburg. Dort hat die Liberalisierung der Gesetzgebung schon vor einigen Jahren dafür gesorgt, dass es keine Liste hoher Feiertage mehr gibt, an denen öffentliche Anlässe wie Lottos oder Tanzveranstaltungen verboten wären, erklärt Alain Maeder, Dienstchef für Handelspolizei und öffentliche Gaststätten, gegenüber den FN.

Die Kompetenz zur Bewilligung spezieller und temporär beschränkter Veranstaltungen liege nun ganz in den Händen der Oberämter.
Der Oberamtmann des Seebezirks, Daniel Lehmann, bestätigt, dass das heute geltende Gesetz keine Grundlage mehr biete, solche Veranstaltungen von vornherein zu verbieten. Die Bewilligung könne nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein Anlass nun an hohen Feiertagen stattfindet oder nicht, sondern höchstens über das Patent über Getränkeverkauf oder über die Tanzbewilligung. Es müsste schon Beeinträchtigungen von Ruhe, Ordnung oder Sicherheit geben, um einzuschreiten.

Positives Gutachten der Gemeinde

Die Veranstalter in Muntelier hielten sich aber diesbezüglich an einen Massnahmenkatalog, der zusammen mit der Gemeinde Muntelier ausgearbeitet wurde und der sich auch bereits bei früheren Pubfestivals bewährt hatte.

Marius Schneuwly, Gemeindeverwalter von Muntelier, bestätigt, dass die Gemeinde ein günstiges Gutachten für die Veranstaltung ausgestellt habe. Wenn auch nun ein neuer Veranstalter das Pubfestival organisiere, so würde das gleiche Konzept, vor allem betreffend Verkehr, wie bei den früheren Organisatoren angewandt. Mit dem ausgearbeiteten Park- und Verkehrskonzept merke man im Dorf auch kaum etwas von der Veranstaltung.
Die Bewilligungen für solche Anlässe waren bereits Gegenstand einer Konferenz der Freiburger Oberamtmänner, damit alle Oberämter eine möglichst gleiche Bewilligungspraxis anwenden. Für Daniel Lehmann ist klar: «Wenn schon die Gesetzgebung liberalisiert worden ist, dann wollen wir nicht wieder prüder tun.»
Was man im Falle des Pubfestivals einzig noch eingehender prüfen könnte, seien die Tanzdarbietungen von Tänzerinnen auf einer separaten Bühne, sagt Daniel Lehmann, von den FN darauf angesprochen. Eine Tanzbewilligung liege zwar vor, aber ob es sich dabei um «Animation» handle, sei noch nie im Detail abgeklärt worden. Auch die Definition von «Animation» habe man an der Oberamtmännerkonferenz schon diskutiert, und da gebe es einen grossen Grenzbereich.

Vertreter der Kirchen
waren nicht orientiert

Während im Kanton Bern das Verbot von Pubfestivals auf eine Initiative kirchlicher Kreise zurückgeht, war man im Fall des Muntelierer Festivals weder bei der reformierten noch bei der katholischen Kirche über diese Veranstaltung orientiert.

Pfarrer Peter Altdorfer, Präsident der reformierten Synode, war sich nach eigenen Aussagen nicht bewusst, dass ein solches Festival an Karfreitag und Ostern stattfindet. Er sei derMeinung gewesen, solche kirchlichen Feiertage seien geschützt. Es gehe hier um eine christliche Tradition, und auch die Freiburger reformierte Kirche würde wohl dazu eine ähnliche Grundhaltung einnehmen wie diejenige des Kantons Bern. Er kann sich sehr wohl vorstellen, dass an der nächsten Synode eine entsprechende Anfrage kommt.
Pfarrer Kurt Stulz von der katholischen Pfarrei in Murten – «das Festival ist bisher noch nicht an meine Ohren gedrungen» – vergleicht eine solche Veranstaltung an hohen Feiertagen mit der geplanten Ladenöffnung an Sonntagen: «Es geht nur um die Geschäftsinteressen einiger Leute. Im Zuge der Liberalisierung kann man offenbar alles über den Haufen werfen.»
Im Falle des Pubfestivals im bernischen Wichtrach wollten die kirchlichen Kreise schon dieses Jahr eine Alternative zur Bierseligkeit anbieten. Die «Gemeinde entschiedener Christen» betreibt in unmittelbarer Nähe des Festgelages eine Kaffeebar, wo die Freikirche ihre Botschaft rüberbringen will. Die Festhalle war schon am ersten Abend vollgepfercht; im Begegnungsraum der Freikirche hingegen blieben die Stühle unbesetzt.

Programm im Expodrom Muntelier: Donnerstag, 20. April, «Surprise»; Freitag, 21. April, «Lollipop»; Samstag, 22. April, «Jukebox»; Sonntag, 23. April, «Charisma».

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