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Pachtstreit endet mit einem Vergleich

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Der Freiburger SVP-Generalrat Emmanuel Kilchenmann hatte im März 2014 8,7 Hektaren Ackerland in St. Ursen besät. Er hatte jedoch kein Recht dazu, dieses Land zu bestellen. Denn Landwirt Heinz Niederhäuser hatte für das besagte Landstück bereits einen Pachtvertrag mit einer Erbengemeinschaft abgeschlossen. Dass dieser gültig ist, hatte das Bundesgericht im August 2016 entschieden (die FN berichteten). Kilchenmann hatte dies angefochten.

Gestern sassen sich die beiden nun erneut gegenüber. Vor dem Strafgericht des Sensebezirks in Tafers. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hatte das strafrechtliche Verfahren gegen Emmanuel Kilchenmann wegen Sachbeschädigung suspendiert, bis in der Sache über den Pachtvertrag entschieden war. Gestern hat es Richter Reinold Raemy wieder aufgenommen – jedoch nur kurz. Er schlug den Parteien vor, die Sache aussergerichtlich in einem Vergleich zu regeln.

Auf Vorschlag eingegangen

Heinz Niederhäuser und sein Anwalt Elmar Perler zeigten sich grundsätzlich einverstanden mit diesem Vorgehen. Perler wies jedoch darauf hin, dass er Emmanuel Kilchenmann bereits im April schriftlich einen Vergleichsvorschlag habe zukommen lassen. Er habe aber nie eine Antwort erhalten. Kilchenmann war ebenfalls nicht abgeneigt, auf einen Vergleich einzugehen, wie er klarmachte. «Wir müssten aber kurz die Köpfe zusammenstecken können», sagte er zu Richter Raemy. Die Verhandlung wurde unterbrochen.

Nach 45  Minuten, während denen beide Parteien getrennt und gemeinsam diskutiert hatten, stand der Vergleich: Emmanuel Kilchenmann bezahlt dem Landwirt für den entstandenen Schaden 5000  Franken und sichert ihm zu, dass das Pachtverhältnis nicht vor dem 1. März 2021 aufgelöst wird. Niederhäuser wiederum sichert zu, dass die Felder nach dem Abernten der Hauptkulturen im Jahr 2020 dem künftigen Bewirtschafter zur Verfügung stehen werden. Mit diesem arbeitet Kilchenmann heute zusammen.

Zudem zieht Niederhäuser den Strafantrag zurück. Kilchenmann bezahlt eine Parteientschädigung von 4500  Franken und übernimmt die Gerichtskosten.

Rückblick

Beide pachteten Land von Erbengemeinschaft

Der Landwirt Heinz Niederhäuser pachtete ab 2012 einen Teil eines Grundstückes bei Römerswil in der Gemeinde St. Ursen und ab Februar 2013 das ganze Grundstück. Dieses gehörte einer Erbengemeinschaft, bestehend aus zwei Schwestern. Niederhäuser schloss mit der Erbengemeinschaft zwar keinen schriftlichen Pachtvertrag ab, bezahlte jedoch Pachtzins. Im Herbst 2013 säte Landwirt Niederhäuser auf dem entsprechenden Feld Getreide an. Nur wenige Monate später, im März 2014, tat Emmanuel Kilchenmann es ihm gleich: Er hatte mit der einen Frau der Erbengemeinschaft einen Pachtvertrag abgeschlossen und säte auf demselben Feld an. Als Heinz Niederhäuser bemerkte, dass Emmanuel Kilchenmann auf dem Land arbeitete, stellte er ein Gesuch um vorsorgliche und superprovisorische Massnahmen, so dass Kilchenmann das Land nicht mehr betreten durfte, und beantragte mittels Feststellungsklage, den Pachtvertrag zwischen ihm und der Erbengemeinschaft zu bestätigen. Niederhäuser reichte auch Strafanzeige wegen Sachbeschädigung ein, da Kilchenmanns Arbeiten das Getreide von Niederhäuser zerstört hatten. Der Rechtsstreit begann.

ak

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