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Pachtstreit geht vor Bundesgericht

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Der Pachtstreit in St. Ursen geht in die nächste Runde: Die Eigentümerin des Landes und Emmanuel Kilchenmann, Präsident der SVP der Stadt Freiburg, ziehen den Fall vor das Bundesgericht.

Zur Vorgeschichte: Im Frühling 2014 säte Emmanuel Kilchenmann auf einem Feld in Römerswil bei St. Ursen an, das einer Erbengemeinschaft, bestehend aus zwei Frauen, gehörte: Er hatte mit der einen Frau am 30. April 2013 einen Pachtvertrag abgeschlossen. Das Land war jedoch bereits vom Landwirt Heinz Niederhäuser bestellt worden, der seit Februar 2012 einen Teil und nach Ablauf eines anderen Pachtverhältnisses ab Februar 2013 das gesamte Land bewirtschaftete. Mit einer Feststellungsklage beantragte Heinz Niederhäuser deshalb, es sei festzustellen, dass zwischen ihm und der Erbengemeinschaft ein Pachtvertrag bestehe–obwohl schriftliche Dokumente fehlen (die FN berichteten).

Durch «konkludentes Verhalten» sei zwischen dem Kläger und den beiden Erbinnen per 1. März 2013 ein landwirtschaftliches Pachtverhältnis zustande gekommen, entschied das Zivilgericht des Sensebezirks. So habe etwa die Frau, die den zweiten Pachtvertrag abschloss, gesehen, dass Niederhäuser das Land bewirtschaftet, und ihn widerspruchlos gewähren lassen. Auch habe sie die Pachtzahlungen vorbehaltlos entgegengenommen. Zwar sei die Frau durch die Erbteilung per 1. April 2014 Alleineigentümerin des landwirtschaftlichen Gewerbes geworden. Für den bereits zuvor abgeschlossenen Pachtvertrag mit Kilchenmann hätten jedoch beide zustimmen müssen, so das Gericht.

 Sowohl die Eigentümerin als auch Emmanuel Kilchenmann erhoben gegen das Urteil Berufung. So bestehe kein Pachtvertrag mit Niederhäuser für das landwirtschaftliche Gewerbe als Ganzes. Das Kantonsgericht folgte der Argumentation des Bezirksgerichts und wies die Berufungen ab. Auch gegen das zweitinstanzliche Urteil haben die Eigentümerin und Kilchenmann Beschwerde erhoben, nun kommt der Fall vor Bundesgericht. Kilchenmann wollte dazu keinen Kommentar abgeben. «Zu einem laufenden Verfahren nehme ich keine Stellung.»

Noch offen ist auch das strafrechtliche Verfahren wegen Sachbeschädigung: Niederhäuser hatte wegen der zweiten Aussaat Strafanzeige eingereicht. Wie Elmar Perler, Anwalt von Heinz Niederhäuser, den FN erklärt, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren sistiert, «bis in der Hauptsache entschieden ist». rb

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