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Pädagogische Betreuung ist jetzt gesetzlich geregelt

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Seit neun Jahren trägt der Kanton die Verantwortung für die pädagogische Betreuung von Kindern mit einer Behinderung. Zuvor war die Invalidenversicherung zuständig. In der Praxis hat der Kanton diese Verantwortung zwar schon lange wahrgenommen, erst jetzt liegt aber auch ein gesetzlicher Rahmen dazu vor. Gestern hat der Grosse Rat das Sonderpädagogikgesetz ohne Gegenstimme angenommen. Darin werden die sonderpädagogischen Massnahmen festgehalten und die Aufgaben der verschiedenen Beteiligten definiert. Nach dem Konzept sei jetzt mit dem Gesetz die Hauptarbeit getan, sagte Erziehungsdirektor Jean-­Pierre Siggen (CVP). Seine Direktion wird nun noch ein Ausführungsreglement erarbeiten.

uh

Bericht Seite 2

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