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Pärchen staubt mehrere Pakete ab und wird nun verurteilt

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Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hat ein Paar verurteilt, das in mehreren Fällen des Betrugs überführt worden ist. Die 40-jährige Frau und ihr 48-jähriger Mann haben zwischen Januar und Juni 2020 übers Internet mehrfach Waren bestellt. Sie nahmen die Postsendungen in Empfang, behaupteten dann aber, die Ware entweder nicht erhalten oder sie gar nicht bestellt zu haben. Dies taten sie, um die Rechnungen nicht bezahlen zu müssen. Der Mann hat im August sogar Strafantrag gegen Unbekannt wegen Diebstahls gestellt. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben aber, dass alle bestellten Pakete ordnungsgemäss geliefert worden waren. Einige wurden sogar persönlich an die Frau übergeben. Dies bestätigte der Briefträger einer Poststelle im Sensebezirk.

Bereits verurteilt

Es sei nicht das erste Mal, dass die Staatsanwaltschaft es mit den beiden zu tun bekam. Sie sind 2021 wegen unrechtmässigem Bezugs von Sozialhilfe und Urkundenfälschung verurteilt worden. Damals noch zu einer bedingten Geldstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft die neue Strafe nun unbedingt ausgesprochen: Der Mann muss eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken, also 900 Franken, bezahlen, dazu die Auslagen von rund 368 Franken. Die Frau erhält eine unbedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 30 Franken, also 300 Franken, sowie die Auslagen von 368 Franken.

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