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Panaschieren und kumulieren

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In der Schweiz gilt die Faustregel: Parlamente werden nach dem Proporzsystem bestellt, Regierungen nach dem Majorzsystem. Und so wird auch der Nationalrat mittels Proporzwahl bestimmt. Nicht aber der Ständerat: Die kleine Kammer im Bundeshaus wird in den meisten Kantonen via Majorzwahl besetzt (siehe Kasten rechts). Die Proporzwahl ist eine Verhältniswahl: Die Sitze werden im Verhältnis zu allen abgegebenen Stimmen verteilt. Die Stimmenzähler ermitteln zuerst, wie viele Stimmen jede einzelne Partei erhalten hat. Die Sitze werden dann im Verhältnis der Stimmen auf die Parteien aufgeteilt.

Stimmen für leere Linien

Wer einer bestimmten Partei seine Stimme geben will, muss deshalb den Namen dieser Partei auf seinem Wahlzettel eintragen. So erhält die Partei auch für leere Linien und durchgestrichene Kandidatinnen und Kandidaten eine Listenstimme. Trägt der Wahlzettel keine Parteibezeichnung, gehen leere oder durchgestrichene Stimmen verloren.

Wer will, kann auch Vertreterinnen und Vertreter anderer Listen auf seinem Stimmzettel aufführen. So erhält diese Person eine Stimme; und die Liste, die oben steht, verliert eine. Dies heisst Panaschieren. Gleichzeitig können andere Kandidatinnen und Kandidaten, die einem besonders am Herzen liegen, gepuscht werden: Die Wählenden können jemanden zwei Mal aufführen. Das heisst Kumulieren. Wer also eine Partei unterstützen will, aber nicht alle Personen auf dieser Liste mag, kann die Ungeliebten durchstreichen, ohne dass es der Partei schadet.

Verliert vor lauter Kumulieren und Panaschieren jemand den Überblick, kann es sein, dass am Ende mehr als sieben Personen auf einer Liste stehen. Der Kanton Freiburg hat aber nur sieben Nationalratssitze zu vergeben. Enthält ein Wahlzettel mehr Namen, als Sitze zu vergeben sind, so werden die letzten vorgedruckten und nicht handschriftlich kumulierten Namen gestrichen, danach die letzten handschriftlich ausgefüllten Namen. Diese Regelung wurde Ende 2015 eingeführt.

Die Listenverbindungen

Ist bekannt, wie viele Sitze eine Liste erreicht hat, werden sie unter den Kandidierenden dieser Liste verteilt – je nach ihrer Stimmenzahl. Im Kanton Freiburg braucht eine Liste einen Wähleranteil von rund 14 Prozent, um einen der sieben Sitze zu ergattern.

Listen können sich verbinden. Die Stimmen dieser Listen werden zusammengerechnet; die Parteien verbessern damit also ihre Wahlchancen. Mit einer Listen- und einer Unterlistenverbindung (siehe blauer Kasten) entstehen weniger Reststimmen – so werden jene Stimmen genannt, die nicht ausreichen für einen Sitzgewinn. Denn bei der Auszählung werden die Stimmen, welche die Bündnispartner erhalten haben, zuerst addiert: So wird ermittelt, wie viele Mandate sie zusammen zugute haben. Anschliessend werden die gemeinsam eroberten Mandate nach den Proporzregeln auf die einzelnen Bündnispartner verteilt. Gewählt sind dann die Kandidierenden mit den meisten Stimmen. Listen- und Unterlistenverbindungen sind auf den Wahlzetteln vermerkt.

Die Unterlistenverbindungen sind innerhalb der Listenverbindung dazu da, um noch einmal Stimmen auf eine Partei zu vereinen. Erneut werden alle Stimmen, die an die verbundenen Listen gehen, zusammengezählt, als ob es eine einzige Liste wäre.

Wer also eine Partei, die keine grossen Aussichten auf einen Nationalratssitz hat, unterstützen will, sollte auf die Listenverbindungen achten: Denn je nach dem kann es sein, dass diese Partei eine Listenverbindung mit einer Partei eingegangen ist, der man seine Stimme sicher nicht geben will. In solchen Situationen müssen sich die Wählenden überlegen, ob es für sie zielführend ist, wenn sie ihre Stimme zwar einer aus ihrer Sicht unterstützungswürdigen Partei geben, diese Stimme aber am Schluss garantiert bei der anderen Partei landet, die sie eigentlich nicht unterstützen wollen.

Das Fazit: Eine Proporzwahl ist weniger personalisiert als eine Majorzwahl: Die Parteizugehörigkeit ist hier wichtiger als persönliche Leistungen oder Beliebtheit. Die Wählerinnen und Wähler können jedoch Namen zweimal notieren oder Kandidaten fremder Listen auf den Wahlzettel schreiben – und so doch beeinflussen, welche Kandidatin oder welcher Kandidat gewählt wird.

Die Kleinen schützen

Da die Stimmen im Proporz annähernd proportional verteilt werden, haben auch kleinere Parteien eine Chance auf ein Mandat. Damit wird der Wille von Minderheiten besser berücksichtigt als im Majorz. Stehen sich zwei ungefähr gleich grosse politische Lager gegenüber, sorgt das Proporzsystem für Stabilität: Wahlen haben keine abrupten Machtwechsel zur Folge.

Listenverbindungen

Vier Bündnisse im Kanton Freiburg

Im Kanton Freiburg gibt es bei den Nationalratswahlen vom 20. Oktober vier Listenverbindungen; bei drei davon gibt es auch Unterlistenverbindungen. Die Bündnisse: Zum einen CVP, GLP, Jung GLP, die vier Listen der Jungen CVP sowie BDP und EVP; hier besteht eine Unterlistenverbindung zwischen der CVP und den Listen der Jungen CVP sowie eine zwischen GLP und Jung GLP. Zum andern spannen die SVP, die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) und die Junge SVP zusammen, wobei SVP und JSVP eine Unterlistenverbindung eingegangen sind. Dann haben die SP, die CSP, die Grünen und die Listen SP 60+, Integration und International sowie die Juso und die Liste Ziel 2030 eine Allianz geschmiedet. Hier sind die SP-Listen untereinander ebenso eine Unterlistenverbindung eingegangen wie die Grünen mit der CSP. Die vierte Listenverbindung besteht zwischen der FPD und den Jungfreisinnigen.

njb

Die Majorzwahl

Ständeräte benötigen das absolute Mehr

Majorzwahl bezeichnet die in der Schweiz übliche Mehrheitswahl, beispielsweise bei der Wahl des Ständerates, der meisten kantonalen Regierungen sowie oftmals der Gemeinderäte. Der Ständerat wird nach kantonalem Recht gewählt. Im Jura und in Neuenburg gilt auch für den Ständerat das Proporzsystem; und in Appenzell Innerrhoden wählt die Landsgemeinde die Ständevertretung jeweils im April vor den Nationalratswahlen.

Um im Majorzsystem gewählt zu werden, muss die Kandidatin oder der Kandidat im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreichen – also mindestens eine Stimme mehr als die Hälfte aller gültiger Stimmen erhalten. Auf einer leeren Liste können die Freiburger Wählenden selbst eintragen, wen sie in den Ständerat schicken wollen, wenn ihnen die vorgedruckten Listen nicht passen. Oder sie können auf einer vorgedruckten Liste Namen durchstreichen und andere hinzufügen. Panaschieren ist also zulässig – nicht aber kumulieren. Wird ein Name zweimal notiert, kommt dieser Person gar keine Stimme zu, auch nicht einmal.

Die Liste muss wenigstens den Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten enthalten, um gültig zu sein. Andernfalls gilt die Liste als leer eingelegt. Leer eingelegte Wahlzettel und Leerstimmen werden bei der Zählung nicht berücksichtigt. Damit ist es nicht möglich, mit leeren Listen das absolute Mehr nach oben zu drücken.

Die taktische Wahl

Wer taktisch wählen will und auf Aussenseiter setzt, sollte bei einer Majorzwahl nur diese eine Person auf seinen Stimmzettel setzen und die zweite Linie frei lassen. So steigen die Chancen, dass es diese Person in den zweiten Wahlgang schafft, weil die anderen keine Stimme erhalten haben und gleichziehen können.

Werden im ersten Wahlgang nicht alle Sitze besetzt, wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt; er ist auf den 10. November angesetzt. In diesen kommen doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten, wie noch Sitze zur Verfügung stehen. Bei den Ständeratswahlen, bei denen zwei Sitze zu vergeben sind, kommen also vier Kandidierende in den zweiten Wahlgang, wenn im ersten niemand das absolute Mehr geholt hat; oder zwei, wenn ein Sitz bereits im ersten Durchgang besetzt wurde. Wer im ersten Wahlgang weniger als fünf Prozent der Zahl der gültigen Wahllisten auf sich vereinigt hat, scheidet direkt aus.

Im zweiten Wahlgang gilt dann das relative Mehr: Die beiden Personen mit den meisten Stimmen sind gewählt. Nach dem ersten Wahlgang dürfen sich Kandidaten zurückziehen; an ihrer Stelle können neue Kandidierende aufgestellt werden.

Schwierig für die Kleinen

Die Majorzwahl ist ein wesentlich einfacheres System als die Proporzwahl. Gewählt ist immer die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Stimmen. So schafft das System klare Mehrheiten. Der Nachteil: Kleinen Parteien fällt es schwerer, einen Sitz zu erobern.

njb

Vorgehen

Der richtige Zettel ins richtige Kuvert

Die meisten Freiburgerinnen und Freiburger haben das Stimmmaterial erhalten und können loslegen mit der Wahl der Ständerats- und Nationalratsmitglieder. Die Staatskanzlei macht darauf aufmerksam, dass das richtige Material ins richtige Kuvert gesteckt werden muss – sonst ist die Stimme ungültig. Der Stimmzettel für den Ständerat kommt ins gelb-orange Kuvert, der für den Nationalrat ins blau-graue.

njb

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