Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Papierlose beherbergt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Papierlose beherbergt

200 Franken Busse für Hotelier

Res Balzli, Besitzer der «Auberge aux 4 Vents» in Freiburg, wurde zu 200 Franken Busse verurteilt, weil er Papierlose beherbergt hatte. Die Strafe wurde jetzt vom Polizeirichter des Saanebezirks bestätigt.

Von FRANK STETTLER

Der Hotelier Res Balzli hatte vom 4. Januar 2001 bis Mitte Februar 2001 zehn bis zwanzig Papierlose, welche zuvor in der Schönbergkirche untergebracht waren, in seinem Privathaus aufgenommen. Der Sympathisant der Sans-Papier-Bewegung selbst weilte zu jenem Zeitpunkt in Peru. Er habe aber nur mit rund der Hälfte von Papierlosen gerechnet und deshalb verlangt, dass die Ausländer bei seiner Rückkehr Mitte Februar nicht mehr in seinem Haus logieren würden. Am 11. November 2003, also fast drei Jahre nach diesem Sachverhalt, wurde Balzli vom zuständigen Untersuchungsrichter zu 200 Franken Busse verurteilt. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Verurteilte nun Einspruch.

Eine humanitäre Aktion

Balzli stützte seine Verteidigung auf drei Ebenen ab. In einer ersten Ebene strich er den juristischen Aspekt hervor. Bei strikter Auslegung verletze das Gesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern die Menschenrechte. Er habe weder einen Anreiz zur Einwanderung gesetzt noch den Aufenthalt erleichtert. Er sei des Weiteren davon ausgegangen, dass seine Tat nicht strafbar ist, zumal keine Bereicherungsabsicht vorlag. «Eine humanitäre Aktion ist schliesslich kein Delikt», erklärte Balzli.

Der Hotelbesitzer führte in einer persönlichen Ebene weiter aus, dass es nicht seine Aufgabe gewesen sei, die Papiere der Ausländer zu kontrollieren. Ihn habe nur die Notlage der Menschen interessiert. Für ihn seien es keine Papierlosen, sondern vielmehr Obdachlose gewesen.
Schliesslich fügte Balzli noch einen dritten, gesellschaftlichen Anhaltspunkt hinzu. Er gehe davon aus, dass 200 000 bis 300 000 Papierlose in der Schweiz leben würden. Viele müssten als billige Arbeitskräfte ihren Lebensunterhalt verdienen. Man solle deshalb nicht ihn, sondern die schamlosen Ausnützer von Ausländern verfolgen. «Ich weiss, dass Richter keine Gesetze ändern können», erklärte Balzli, «doch Paragraphen können sinnvoll angewendet werden», schloss er sein Plädoyer.

Gesetz sieht keine Ausnahmen vor

Polizeirichter Peter Rentsch verurteilte Balzli wegen Verstosses gegen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern zu 200 Franken Busse. Der Hotelier habe grundsätzlich gewusst, dass die Ausländer die nötigen Papiere nicht gehabt hätten. Er habe den Aufenthalt der Papierlosen erleichtert und sie nicht der Polizei gemeldet. «Das Gesetz sieht keine Ausnahmen vor», sagte Rentsch. Da Balzli nicht vorbestraft sei und es sich um einen leichten Fall handle, halte er eine Busse von 200 Franken für angemessen. Eine allfällige Berufung dieses Urteils wird ans Kantonsgericht weitergereicht.

Meistgelesen

Mehr zum Thema