Im Urteil, das am Donnerstag veröffentlicht wurde, lehnte das Kantonsgericht einen Rekurs der Lehrerin ab. Sie wurde für schuldig befunden gegen das eidgenössische Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt von Ausländern verstossen zu haben.
Das Kantonsgericht hatte darauf hingewiesen, dass die Einwanderungspolitik einzig und allein vom Bundesrat und der Bundesversammlung bestimmt werde. Spielraum hätten die Kantone nur beim Strafmass. Laut Kantonsgericht können die humanitären und sozialen Motive der Lehrerin beim Strafmass berücksichtigt werden. Dies habe aber das Bezirksgericht in diesem Fall bereits getan. 300 Franken Busse seien angepasst.