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Papst versetzt Priester in Laienstand

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FreiburgEin 38-jähriger afrikanischer Priester, der in den letzten Jahren im Kanton Freiburg gewirkt hat, ist am 3. Juli vom Papst in den Laienstand versetzt worden. Die Kirchenstrafe sei aufgrund von Tatbeständen ausgesprochen worden, derer sich der Priester bereits vor seiner Ankunft in der Schweiz schuldig gemacht habe, schrieb das Bistum Lausanne, Genf und Freiburg in einer Medienmitteilung.

Frau in Notlage suchte Hilfe

Bischof Bernard Genoud hatte dem Priester bereits am 14. April die kirchliche Beauftragung (missio canonica) entzogen. Ihm wurde vorgeworfen, im Frühling 2009 eine sexuelle Beziehung zu einer Frau eingegangen zu sein; die Frau hatte sich in einer Notlage an ihn gewandt. Die Frau habe später eine Abtreibung vornehmen lassen.

Priester bestreitet alles

Der in Ecuvillens lebende Geistliche weist alle diese Anschuldigungen entschieden zurück; er hatte gegen den Entzug der kirchlichen Beauftragung rekurriert. Zudem hatte er Strafanzeige gegen die Frau eingereicht: Er zeigte sie wegen Ehrverletzung an (die FN berichteten). Noch ist der Ausgang dieses Strafverfahrens offen.

Rund tausend Angehörige seiner Seelsorgeeinheit haben ihre Unterschrift unter eine Petition gesetzt: Sie fordern den Verbleib ihres allseits beliebten Priesters.

Politisches Asyl

Der päpstliche Entscheid, den Priester in den Laienstand zu versetzen, ist dem Bistum Lausanne, Genf und Freiburg vom Heiligen Stuhl mitgeteilt worden. Dies geschah mit dem Einverständnis des Bischofs im Heimatbistum des betreffenden Priesters im westafrikanischen Guinea.

Anerkannter Flüchtling

2005 hatte der Priester in der Schweiz um politisches Asyl gebeten und auch erhalten. Welcher Tatbestände er sich bereits vor seiner Ankunft in der Schweiz schuldig gemacht habe, sei auch dem Bistum Lausanne, Genf und Freiburg nicht bekannt, sagte Domherr Nicolas Betticher auf Anfrage. Darüber sei aus Rom nichts zu erfahren gewesen.

Folgen der Laisierung

Mit einer Laisierung geht der Verlust aller Rechte und Pflichten einher, die mit dem klerikalen Stand verbunden sind. Sie erfolgt entweder strafweise aufgrund eines besonders schweren Vergehens gegen die priesterlichen Verpflichtungen oder aufgrund der Bitte eines Klerikers durch päpstlichen Dispens. Kipa/njb

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