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Parlament schleift Justizgesetz die Kanten

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In einer rund dreistündigen Debatte hat der Grosse Rat gestern 125 Gesetzesartikel aus dem Justizwesen überarbeitet. Es ging dabei in erster Linie um das 2011 in Kraft getretene Freiburger Justizgesetz, aber auch um 21 andere Gesetze und Bestimmungen, welche die Justiz betreffen. Beispielsweise die Bestimmungen zum Zivilgesetz- und Strafgesetzbuch, die Gesetze über die Erbschafts- und Schenkungssteuer, Hundehaltung, Fischerei und auch Prostitution.

Dass man das Justizgesetz bereits nach drei Jahren überarbeiten würde, war schon bei der Einführung klar gewesen, erklärte Kommissionssprecherin Emmanuelle Kaelin Murith (CVP, Bulle). Man habe es in der Praxis testen wollen. Der gestern dem Grossen Rat vorgelegte Entwurf mit verschiedenen Änderungen hatte 2013 und 2014 zwei Vernehmlassungen durchlaufen.

Die wichtigsten Änderungen sind gemäss Kaelin Murith folgende: Der Justizrat erhält mehr Kompetenzen, die Abläufe und eine Zentralisierung bei der Verwaltung der Gerichte zu organisieren; es werden «Wanderrichter» angestellt, die bei jenen Gerichten einspringen, wo gerade am meisten Arbeit ansteht; die Universität kann eine Art Anwaltsschule zum Erreichen des Staatsexamens einführen; bei gewissen verwaltungsrechtlichen Fällen muss eine doppelte Rekursinstanz auf kantonaler Ebene eingeführt werden.

Gescheitert ist bei der gestrigen Debatte hingegen der Versuch, dass Forstpersonal und Wildhüter fehlbare Automobilisten büssen dürfen (siehe Kasten). Und der Staatsrat hat dem Parlament auch die Fusion von Gerichtskreisen und die Schaffung eines zentralen Strafgerichts vorläufig noch nicht vorgelegt. «Dagegen gab es in der Vernehmlassung recht viel Opposition», sagte Justizdirektor Erwin Jutzet (SP). «Wir werden die Idee nicht fallen lassen. Wir müssen sie aber tiefer analysieren und die Auswirkungen noch konkreter ausarbeiten.» Er erwähnte dabei insbesondere die Kosten und die Personaldotierung.

Hilfe für Friedensrichter

Mit der Reform der Justizgesetzgebung will der Kan- ton nicht zuletzt eine Erleichterung der Arbeitslast bei den Friedensrichtern erreichen. Beispielsweise werden sie dank einer Änderung des Gesetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht mehr Erbschaftsinventare erstellen müssen.

Grossrätin Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) stellte auch die Frage, ob es nor- mal sei, dass Friedensrichter mit ihren Interventionsaufgaben vier Lohnstufen tiefer gestellt sind als Bezirksrich- ter. Dadurch erkläre sich et- wa die schwierige Personalrekrutierung, meinte sie. «Nein, das ist nicht normal», antwortete Jutzet. Er sagte, dass eine Aufwertung der Lohnklassen für Friedensrichter in Prüfung sei. Erleichterung bei der Arbeit der Friedensgerichte soll ebenfalls schaffen, dass in Zukunft spezialisierte Beisitzer auch ausserhalb des jeweiligen Gerichtskreises wohnhaft sein dürfen.

Umstritten war die Regelung, gemäss welcher der Justizrat bei Ausfällen von Richtern temporär selber Ersatzrichter anstellen kann. Antoinette de Weck wollte, dass die Justizkommission des Rates diese Anstellungen vornimmt; es setzte sich aber der Antrag von Pierre Mauron (SP, Bulle) durch, dass der Grosse Rat die Richter bestätigen muss.

Die vom Rat geänderten Artikel gehen am Freitag noch durch die zweite Lesung.

Ordnungsbussen: Keine Strafzettel durch Förster

D er Staatsrat hatte in zwei Gesetzen Änderungen vorgesehen, welche Forstkreisingenieure, Revierförster und Wildhüter ermächtigen, Ordnungsbussen gegen Widerhandlungen im Strassenverkehr zu verhängen. Doch dies ging den Grossräten zu weit. Sowohl beim Ausführungsgesetz über den Strassenverkehr wie auch im Gesetz über den Wald verweigerten sie mit 41 respektive 40 gegen 31 Stimmen die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung.

Staatsrat Erwin Jutzet machte klar, dass nicht die Fahrverbote auf Wald- und Bergstrassen zur Debatte stünden. Wenn aber demokratisch erlassene Verbote existierten, müssten diese auch durchgesetzt werden. Der Staatsrat schlug vor, diese Verbote durch das Personal durchzusetzen, das auch im Wald arbeitet. So könnte die Polizei in ihrer Arbeit entlastet werden.

Gegen dieses Vorhaben wehrte sich in erster Linie Grossrat Gilles Schorderet (SVP, Zénauva), Präsident der Freiburger Waldbesitzer. In seinem Antrag wies er darauf hin, dass das Forstpersonal bereits die Kompetenz hat, fehlbare Automobilisten zu verzeigen; die Bussen würden dann von den Ober amtmännern ausgesprochen. Dies solle so bleiben und würde auch Rechtsgleichheit garantieren. «Das Forstpersonal hat weder die Kompetenz noch Lust, Bussen zu verteilen», so Schorderet. Jutzet sagte nach der Abstimmung: «So bleibt es halt beim Bisherigen. Mit einer Änderung hätten Vergehen schon im Wald geregelt werden können.» uh

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