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Parlament sieht Ausnahmen bei der Aufenthaltstaxe vor

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Der Freiburger Grosse Rat hat am Freitag in zweiter Lesung das neue Freiburger Tourismusgesetz einstimmig genehmigt. Dieses sieht im Wesentlichen eine einheitliche Aufenthaltstaxe für den ganzen Kanton sowie die Bildung von regionalen Einheiten in Form von Gemeindeverbänden vor.

Eine Änderung hat das Kantonsparlament aber dennoch vorgenommen. Auf Antrag von François Ingold (Grüne, Freiburg) hat es eine Ausnahme von der Pflicht zur Bezahlung einer Aufenthaltstaxe eingeführt. Diese betrifft Personen, die in ihrer Wohngemeinde in einem Hotel übernachten. Als Beispiel erwähnte Ingold den Fall, dass jemand nach einem Wohnungsbrand in einem Hotel untergebracht wird. Dieser Grundsatz wurde gutgeheissen, auch wenn künftige Fusionen eine andere Situation hervorbringen könnten. Von der Taxe befreit sind auch Übernachtungen im eigenen Ferienhaus, nicht aber für Drittpersonen.

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