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Parlament verkleinert

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Parlament verkleinert

Verfassungsrat für 110 Grossräte

Das Kantonsparlament soll von 130 auf 110 Abgeordnete verkleinert werden. Dies hat der Verfassungsrat in dritter Lesung beschlossen. An der Aufteilung des Kantons in Verwaltungsbezirke hält er fest.

Von WALTER BUCHS

Die zuständige Sachbereichskommission des Verfassungsrates unter dem Präsidium von Peter Jäggi (CSP, Schmitten) hatte sich von Anfang an für eine Verkleinerung des Grossen Rates ausgesprochen. Sie liess sich dabei unter anderem auch von der Gewissheit leiten, dass ein Grossteil der Bevölkerung Neuerungen wie die erwähnte erwartet.

Innovation der letzten Minute

Im Gegensatz zur Fassung der Null-Lesung hatte sich der Verfassungsrat im März 2003 bei der ersten Lesung des Verfassungsentwurfs für 110 Mitglieder des Grossen Rates ausgesprochen. Obwohl der Vorschlag in der Vernehmlassung gut ankam, krebste man in der zweiten Lesung wieder auf die heute geltende Zahl von 130 Abgeordneten zurück. Bei der dritten Lesung forderte Peter Jäggi das Plenum am Freitagvormittag erneut auf, einer Verkleinerung zuzustimmen. «Dies ist eine Innovation, die dem Plenum gut ansteht, und sie ist auch von der Sache her gerechtfertigt,» unterstrich er mit dem Hinweis, dass dadurch auch kleine Parteien nicht stärker benachteiligt würden als die grösseren.

In der Mehrheit der Diskussionsvoten wurde daran erinnert, dass in vielen Vernehmlassungsantworten der Wunsch auf eine Verkleinerung des Kantonsparlaments geäussert wurde. Bedauert wurde hingegen, dass es dem Plenum nicht gelungen war, allfällige negative Auswirkungen auf die Vertretung der Regionen zum Beispiel mit einer Reduktion der Zahl der Wahlkreise zu lindern. Mit 71 zu 44 Stimmen beschloss der Rat dann, die Zahl der Grossräte auf 110 zu senken.

Auch in der gestrigen dritten Lesung schlug die SP-Fraktion im Verfassungsrat erneut eine Bestimmung vor, gemäss der die Kirchensteuer per Gesetz durch eine Mandatssteuer ersetzt werden kann. Ein entsprechender Absatz war in der zweiten Lesung gestrichen worden. Dieser Entscheid wurde aber in der Debatte vom Freitag mit 68 zu 41 Stimmen bestätigt.

Festhalten an Territorialstruktur

Genau gleich wie bei der Grösse des Kantonsparlaments hatte sich der Verfassungsrat von Anfang an zum Ziele gesetzt, die territoriale Gliederung den heutigen und künftigen Bedürfnissen anzupassen. Die Vernehmlassungsantworten hatten aber gezeigt, dass sich namentlich in ländlichen Gebieten die Bevölkerung noch sehr stark mit den Bezirken als historisch gewachsene Einheiten identifiziert.

Im Gegensatz zum Beschluss der ersten Lesung hatte der Verfassungsrat deshalb in der zweiten Lesung im Dezember einen neuen Artikel beschlossen, der besagt, dass «das Kantonsgebiet in Verwaltungsbezirke aufgeteilt ist». In der gestrigen dritten Lesung wurde ebenfalls mehrheitlich die Meinung vertreten, an diesem Beschluss sei festzuhalten, auch wenn die heutige Situation, namentlich die Stellung der Oberamtmänner, unbefriedigend und widersprüchlich sei. Mit 77 zu 38 Stimmen bestätigte das Plenum den erwähnten Beschluss.

Vorgängig hatte Moritz Boschung (CVP, Düdingen) für eine neue, innovative Lösung plädiert. Er machte darauf aufmerksam, dass die heutigen Verwaltungsbezirke laufend an Bedeutung verlieren. Es sei jetzt an der Zeit, die Voraussetzungen für Verwaltungsstrukturen zu schaffen, welche der Entwicklung Rechnung tragen. Sein Parteikollege Placide Meyer, Riaz, hielt ihm entgegen, dass dies auch mit der heutigen Organisation möglich sei. Er erinnerte daran, wie sich in den vergangenen Jahren das Polizei- und Spitalwesen (im Süden des Kantons) neu strukturiert hat.

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