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Parlament will Raumplanung auf das notwendige Minimum beschränken

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 Der Grosse Rat hat die erste Hälfte des revidierten Raumplanungs- und Baugesetzes behandelt. Dabei verweigerte er den Gemeinden das im staatsrätlichen Entwurf vorgesehene Kaufrecht von brachliegendem Bauland. Den Gemeinden fehlt so ein Instrument, um bestehende Bauparzellen besser zu nutzen und dadurch verdichtetes Bauen zu fördern. Heute Mittwoch berät der Grosse Rat über die Mehrwertabgabe bei der Einzonung von neuem Bauland. Auch da zeichnet sich ab, dass das Freiburger Parlament bloss den Mindestsatz wählt, den der Bund vorschreibt. uh

 Bericht Seite 2

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