Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Parteien haben Urteil erhalten

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Journalisten Jean Godel und André Hügli ha- ben den Prozess gegen Ra- dio Freiburg vor dem Bundesgericht in Lausanne gewonnen (die FN berichteten). Das Urteil vom 7. Juli wurde den Parteien kürzlich in ausführlicher Begründung zugestellt, wie es in einer Medienmitteilung der Gewerkschaften Syndicom und Impressum heisst.

Die beiden Journalisten waren Teil der Delegation, die die Interessen der Redaktion gegenüber dem Arbeitgeber vertreten sollte. 2010 kam es zum Konflikt, weil der Verwaltungsrat die Stelle des Deutschschweizer Co-Direktors strich. Der Konflikt eskalierte, und die Journalisten Jean Godel und André Hügli, die sich in der Personalvertretung engagiert hatten, wurden entlassen. Sie klagten dagegen mit dem Rechtsschutz von Syndicom und Impressum. Das Bundesgericht hat das Urteil des Kantonsgerichts bestätigt, gegen das der Sender Rekurs eingelegt hatte. Dieser muss den Journalisten nun eine Entschädigung zahlen sowie alle Partei- und Gerichtskosten übernehmen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema