Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Parteiisch, rechtlich fragwürdig, ungenau

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Anstatt den Schiffenen- und Greyerzersee mit Hechten und Zandern zu bevölkern, habe das kantonale Amt für Wald, Wild und Fischerei (WaldA) das Geld aus dem Ertrag der Fischereipatente für anderes ausgegeben. Dies verstosse gegen das Gesetz, das vorsieht, dass mindestens 30  Prozent der Gelder für die Wiederbevölkerung mit Fischen ausgegeben werden muss. So lautete der Vorwurf der Fischer vor drei Jahren. Von 2002 bis 2013 seien 668  000 Franken nicht vorschriftsgemäss verwendet worden. Die damalige Direktorin der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft, Marie Garnier (Grüne), machte damals geltend, dass «Wiederbevölkerung» auch andere Massnahmen als das Aussetzen von Fischen umfassen könne. So zum Beispiel Massnahmen für den Habitatschutz oder die entsprechende Arbeit der Fischereiaufseher.

Doch zehn Grossrätinnen und Grossräte gaben sich damit nicht zufrieden und beantragten die Durchführung eines Audits. Drei Prüfstellen untersuchten sodann den Fall: Das kantonale Finanzinspektorat beurteilte die finanziellen Aspekte, ein Genfer Umweltbüro die technischen Belange und ein Berner Anwaltsbüro die rechtlichen. Alle drei Gutachten entlasteten die kantonalen Behörden. «Kein Wunder», sagt Michael Josef, Vorstandsmitglied des freiburgischen Verbands der Fischervereine. Das Finanzinspektorat sei ein kantonales Organ und somit nicht unabhängig. Und das Rechtsgutachten sei just von jenem Amt in Auftrag gegeben worden, das selber Gegenstand der Untersuchung gewesen sei. «Unter diesen Umständen kann man nicht davon ausgehen, dass der Anwalt neutral war», sagt Josef. «Etwas anderes wäre es gewesen, wenn der Auftrag vom Gesamtstaatsrat erteilt worden wäre.»

Aber auch inhaltlich sind er und seine Fischerkollegen nicht einverstanden mit dem Ergebnis des Audits. Darum liessen sie von Neuenburger Anwälten ein Gegengutachten erstellen. Gemäss deren Auslegung ist unter «Wiederbevölkerung» nach Fischereigesetz das konkrete Aussetzen von Fischen zu verstehen. Gleiches gelte grösstenteils für die Wiederbevölkerungstaxe gemäss dem Reglement über die Ausübung der Patentfischerei. Im Umkehrschluss fallen indirekte Massnahmen für die natürliche Regeneration des Fischbestands nicht unter die «Wiederbevölkerung».

In Bezug auf das Urteil des Finanzinspektorats bemängeln die Fischer, dass dieses die Ausgaben des Fischereiamtes nicht einzeln geprüft, sondern sich mit den vom Amt präsentierten Pauschalbeträgen zufrieden gegeben habe. «68  Prozent der Ausgaben, die das Fischereiamt ausgewiesen hat, sind Pauschalbeträge», erklärt Josef. So seien die vom ­WaldA durchgeführten Arbeiten Jahr für Jahr mit einem Betrag von 119 000 Franken beziffert und nicht spezifiziert worden. Das heisst, es ist nicht klar, was gemacht wurde und ob die Arbeiten im Zusammenhang mit der Wiederbevölkerung standen. Beim Betrag für die Gewässerrevitalisierung habe das Finanzinspektorat nicht geprüft, bei welchen Gewässern etwas gemacht worden sei. «Es gibt auch viele kleinere Bäche, die verpachtet werden.» Zudem sei der besagte Betrag unter «Sektion Gewässer» aufgeführt, was nichts anderes bedeute, als dass Kosten eines anderen Departements durch das WaldA übernommen worden seien, so Josef.

In der Wahrnehmung der Fischer sagt denn auch folgende lapidare Feststellung des Finanzinspektorats alles: «Das WaldA hat die Fachkenntnisse, um zu entscheiden, welche Massnahmen für die Wiederbevölkerung der Gewässer umgesetzt werden müssen. Folglich können alle in den vom WaldA erstellten Abrechnungen erwähnten Ausgaben als für die Wiederbevölkerung der kantonalen Seen verwendet betracht werden.»

Sessionsthemen

Richtplan, Wald und Spital HFR

Nebst dem Bericht über die umstrittene Rolle des Kantons beim Fischbesatz in Freiburger Gewässern wird sich der Grosse Rat in der heute beginnenden Septembersession mit weiteren wichtigen Themen befassen. So legt der Staatsrat dem Parlament etwa den kantonalen Richtplan vor. Obschon der Grosse Rat dieses Planungswerk nur zur Kenntnis nehmen kann, könnte es durchaus zu Debatten kommen, etwa um die Frage der Windkraftnutzung oder den Autobahnzubringer Friseneit. Ein weiteres wichtiges Thema ist die künftige Zusammensetzung des Verwaltungsrats des Freiburger Spitals (HFR). Zur Debatte steht eine Motion der Grossräte Pierre Mauron (SP, Riaz) und Nicolas Kolly (SVP, Essert). Die beiden hatten von der Regierung einen Vorschlag für die Organisation und den Ernennungsmodus des HFR-Verwaltungsrats gefordert. Ebenfalls zu reden geben dürften die öffentlichen Gaststätten. In ihrer Motion, die unter dem Motto «Freiburg auch by night» steht, forderten die Grossratsmitglieder Johanna Gapany (FDP, Bulle) und Romain Collaud (FDP, Massonnens) eine Totalrevi­sion des entsprechenden Gesetzes.

Gleich an zwei Tagen beschäftigt sich der Grosse Rat mit einer Änderung des Gesetzes über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen. Der neue Entwurf hat einen besseren Schutz vor Schadorganismen und den Folgen des Klimawandels zum Ziel. Schliesslich beantragt die Kantonsregierung beim Grossen Rat 11,5  Millionen Franken für den Erwerb des Boschung-Gebäudes in Granges-Paccot, wo eine neue Zentrale für die Kriminalpolizei entstehen soll.

jcg

«Wenn das Amt, das untersucht werden soll, das Rechtsgutachten selber in Auftrag gibt, kann das Ergebnis nicht neutral sein.»

Michael Josef

Vorstand Fischerverband

Chronologie

Der Grosse Rat soll heute debattieren

Der Staatsrat legt heute dem Grossen Rat den Bericht zur Verwendung der finanziellen Mittel für die Wiederbevölkerung der für die Patentfischerei offenen Seen des Kantons zur Kenntnis vor. Die Abgeordneten erhalten die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Die Fischer erhoffen sich eine Debatte, so dass sich nun endlich etwas tue, wie es Michael Josef ausdrückt. «Wenn die Gewässer so super wären, dann könnten wir auch auf einen Besatz verzichten.» Aber solange der Kanton seine Hausaufgaben in Sachen Gewässerschutz nicht mache, gäben sich die Fischer nicht zufrieden.

rsa

Meistgelesen

Mehr zum Thema