Ende 2006 hat ein Ko-mitee eine Verfassungsinitiative «Passivrauchen und Gesund- heit» eingereicht. Sie verlangt ein Rauchverbot in geschlossenen öffentlichen Räumen, nicht nur in Spitälern, Heimen, Schulen usw., sondern auch in Gaststätten.
Am 9. Mai 2008 präsentierte der Staatsrat einen Gegenvorschlag. Auch er sieht ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen und selbst in Verkaufsgeschäften und Einkaufszentren vor, doch soll die Direktion des Betriebes in besonderen Räumen, in denen keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, das Rauchen gestatten können. Diese Räume müssen aber von den übrigen Räumen luftdicht abgetrennt, besonders gekennzeichnet und mit ausreichender Belüftung versehen sein (Raucherräume). Der Staatsrat kann auch ab- weichende Vorschriften erlassen für Zwangsaufenthaltsorte sowie für Einrichtungen, die dem dauern- den Verbleib oder einem längeren Aufenthalt dienen (z. B. Zimmer in Pflegeheimen).
Das Freiburger Stimmvolk wird vermutlich am 30. November 2008 über die Verfassungsinitiative und über den Gegenvorschlag des Staatsrates (Gesetzes-änderung) abstimmen. az