Der europäische Fussball-Verband (Uefa), die Gesellschaft für Urheberrechte an musikalischen Werken (Suisa) sowie die Billag, welche Radio- und Fernsehgebühren einkassiert, halten die Hand auf, um bei Organisatoren von Fan-Anlässen Gebühren einzukassieren. Oberamtmann Nicolas Bürgisser informierte, dass Grossleinwände unter drei Metern in der Diagonale nur bescheidene Suisa- und Billagbeiträge bezahlen müssen. Erst für grössere Leinwände kassiert auch die Uefa Gebühren ein – je nachdem, ob der Anlass kommerziell (mit Eintritt, Konsumationszwang, Fremdsponsoren) oder nicht kommerziell ist. Aufzupassen gilt es bei der Verwendung des offiziellen Euro-08-Logos. Die Uefa hat bereits über 200 Klagen eingereicht.Organisatoren für Grossanlässe müssen verschiedene Bewilligungen einholen. Das gilt sowohl für Gastbetriebe mit Wirtepatent, die beispielsweise ein zusätzliches Festzelt aufstellen wollen, wie auch für FC-Buvetten oder Private. Bei grösseren Anlässen muss zudem der Gemeinderat ein positives Gutachten abgeben. «Wir behalten uns das Recht vor, von Fall zu Fall ein Sicherheits- und Parkplatzkonzept zu verlangen», führte Urs Stampfli, Adjunkt im Oberamt, aus. Gewisse Vorschriften in Bezug auf Notfallkonzept, Alkoholausschank an Jugendliche usw. müssten eingehalten werden. Bewilligungspflichtig sind auch Strassenwerbungen für diese Anlässe. imWeitere Informationen: www.fr.ch/oase (Online-Schalter)
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