Psychiatriepatienten sind nicht urteilsfähig, wenn sie hospitalisiert werden, und können in dem Moment nicht über ihre Pflege bestimmen. Sie können aber in einer stabilen Phase eine Patientenverfügung verfassen und eine Vertrauensperson als therapeutischen Vertreter bestimmen–und so entscheiden, welche Pflege sie in welcher Situation erhalten sollen.
Das Netzwerk für psychische Gesundheit, die freiburgische Interessengemeinschaft für Sozialpsychiatrie und die kantonale Direktion für Gesundheit und Soziales haben gestern eine Broschüre präsentiert, die beim Verfassen der Patientenverfügung hilft. njb
Bericht Seite 2