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Patientenverfügung als Vorausplanung

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Hans Wiesner erwartet von seinem Arzt, dass er nichts beschönigt und einen Menschen nicht um jeden Preis am Leben erhält. Das hat er in seiner Patientenverfügung festgehalten. An der Schwelle zur Pensionierung will er ein paar Dinge regeln, die ihm wichtig sind. Er macht eine «allgemeine Vorausplanung». Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unterscheidet in seinem nationalen Rahmenkonzept drei Personengruppen, für die eine gesundheitliche Vorausplanung sinnvoll ist. Als gesunder Mensch gehört Hans Wiesner zur ersten Gruppe. Er kann festlegen, was die Therapieziele bei dauerhafter Urteilsunfähigkeit sind und wer an seiner Stelle entscheidet. Dafür reicht eine einfache Patientenverfügung, die den Verzicht auf lebensverlängernde Massnahmen fordert. Sie ist allgemein gehalten, sagt aber etwas über die persönliche Einstellung zu Krankheit und Sterben. Allenfalls werden auch ein Vorsorgeauftrag und ein Testament gemacht. All das können gesunde Menschen allein machen oder zusammen mit Angehörigen.

Bei chronischen Erkrankungen

Ganz anders verhält es sich bei Menschen mit einer chronischen Erkrankung. Hier geht es um krankheitsspezifische Behandlungsmöglichkeiten und -grenzen. Zu erwartende Komplikationen werden besprochen und konkrete medizinische Massnahmen werden vereinbart. Diese Patientenverfügung ist konkret und detailliert. Sie sagt, welche Behandlung bei welcher Komplikation erfolgt – oder auf welche verzichtet wird. Diese Vorausplanung unterliegt einer steten Anpassung je nach Krankheitsverlauf. Menschen mit einer chronischen Erkrankung sind dabei auf die fortlaufende Beratung von medizinischem Fachpersonal angewiesen.

Die letzte Lebensphase

Nochmals anders ist die Si­tua­tion bei Menschen in der letzten Lebensphase. Bei ihnen geht es um die palliative Behandlung von Symptomen wie Atemnot oder Schmerzen, um die Planung der verbleibenden Lebenszeit und um die Unterstützung der Angehörigen. Die Behandlung im Notfall wird geregelt, Angehörige werden instruiert, mögliche Betreuungsorte (zu Hause, Hospiz, Pflegeheim) werden besprochen. Menschen in der letzten Lebensphase und ihre Angehörigen brauchen dafür eine einfühlsame Beratung. Laut BAG könnten in Ländern mit einer guten gesundheitlichen Vorausplanung (advance care planning) die Krankheitskosten sinken, da unerwünschte Spitaleinweisungen vermieden werden. Viel wichtiger für die Betroffenen dürfte aber die Erfahrung sein, dass weniger Menschen im Spital und mehr zu Hause sterben können. Denn dieser Wunsch wird oft genannt.

bv

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