BulleDer Greyerzer Bergführer Patrick Bussard akzeptiert seine bedingte Geldstrafe wegen Verletzung der Glaubensfreiheit. Er hatte im Winter 2009/2010 ein Gipfelkreuz zerstört und zwei weitere beschädigt. «Mein Mandant hat sein Ziel – dass über den Sinn von Gipfelkreuzen diskutiert wird – erreicht», sagte sein Anwalt Jean Lob auf Anfrage. Bussard sei zu Beginn wegen Sachbeschädigung und Verletzung der Glaubensfreiheit angeklagt gewesen. «Angesichts dessen ist das Urteil nun kein eigentlicher Misserfolg.» Darum ziehe Bussard das Urteil nicht weiter. Der Polizeirichter des Greyerzbezirks hatte Bussard am Mittwoch zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à zehn Franken und zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Die Bewährung läuft über drei Jahre. Zudem muss Bussard die Verfahrenskosten von 1500 Franken tragen (die FN berichteten).njb
- Freiburg/Strassburg
- 18.04.2024
- Paid Post
- 18.04.2024
Der Freiburger Alain Chablais wird im Herbst sein neues Amt als Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte antreten. …