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Pauschale auf 50 Franken erhöhen?

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Der unabhängige Grossrat aus Forel vergleicht die 25 Franken mit den Tarifen in den Heimen. Mittels einer Motion möchte er eine Revision des Gesetzes über die spitalexterne Krankenpflege und Familienhilfe bewirken, damit die Höhe der Entschädigung auch im Gesetz verankert wird. Dabei soll sie ebenfalls der Teuerung angepasst werden. «Ich schlage einen Betrag von 50 Franken vor, eine Entschädigung, die nicht der Einkommenssteuer unterliegt», schreibt Duc.

Heime sind überfüllt

Er stellt fest, dass die hohe Lebenserwartung die Gesundheitsverantwortlichen heute in eine schwierige Lage versetzt. Nach seinen Worten weisen die Heime maximale Belegungsgrade auf. Oft würden die Personen, die auf der Suche nach einem Heimplatz sind, auf Wartelisten gesetzt. Oder sie müssten in einem Heim in einer anderen Region untergebracht werden, zu welcher sie keine Beziehung haben. «Dies macht die Entwurzelung, die mit einer Heimeinweisung verbunden ist, noch schwieriger», gibt Duc zu bedenken.

Glücklich ist

Wie er weiter ausholt, können sich jene glücklich schätzen, die dank ihrer bereitwilligen Familienangehörigen die letzte Chance packen und zuhause bleiben können. Seiner Ansicht nach müssen solche Gelegenheiten privilegiert werden. «Die heutige Situation ist aber nicht mehr angepasst», hält er fest und erinnert daran, dass das Gesetz bereits seit 14 Jahren in Kraft, der Betrag von 25 Franken jedoch gleich geblieben sei. Deshalb sei es höchste Zeit, ihn auf 50 Franken zu erhöhen. «Der Betrag kann nur eine bescheidene Anerkennung für die Aufopferung und Verfügbarkeit dieser Leute sein, die sich tagtäglich ihrer pflegebedürftigen Angehörigen annehmen.»

Louis Duc hat seine Motion in der Februar-Session eingereicht. Die Antwort des Staatsrates folgt später.

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