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Pauschalentschädigungen doch bald steuerfrei?

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Autor: Arthur Zurkinden

Freiburg«Ihr könnt die Motion überweisen oder nicht – es kommt auf dasselbe heraus. Eine Steuerbefreiung dieser Entschädigungen verstösst gegen das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz. Das Bundesrecht geht kantonalem Recht vor. Diese Entschädigungen gelten als Nebenerwerb und müssen versteuert werden. Eine Steuerbefreiung im Kanton Freiburg wäre illegal. Und illegale Sachen mache ich nicht», sagte Finanzdirektor Claude Lässer am Dienstag, als die Motion der SVP-Grossrätin Claire Peiry-Kolly behandelt wurde. Er forderte vielmehr die Gemeinden auf, die Entschädigungen von heute 25 Franken pro Tag zu erhöhen.

32 zu 32 lautete am Schluss einer angeregten Diskussion das Abstimmungsergebnis. Grossratspräsidentin Solange Berset (SP) liess ihr Herz sprechen und entschied sich für eine Überweisung. Nebst der SVP wollte vor allem die SP-Fraktion nicht, dass die 25 Franken versteuert werden müssen. Diese Entschädigung erhalten Personen, die kranke oder behinderte Angehörige betreuen, damit diese nicht in ein Heim müssen. «25 Franken pro Tag entspricht einem Stundenlohn von einem Franken», rechnete Ursula Krattinger-Jutzet (SP, Düdingen) vor. In Heimen würden die betreuten Personen mehrere Millionen Franken mehr Kosten verursachen, hielt sie weiter fest.

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