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Pensenteilung: Mindestens zwei Tage

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Mit der Einführung des zweiten Kindergartenjahres hat die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport auch die Teilpensen neu festgelegt. Künftig gilt bei einer Pensenteilung nur noch eine Aufteilung von 60 und 40 Prozent oder 50 zu 50. Pensen von 20 und 80 Prozent sind nicht mehr möglich. Dies gilt, wie Amtsvorsteher Reto Furter betont, jedoch nur für Kindergartenlehrpersonen, die neu angestellt werden.

«Wir wollen vermeiden, dass eine Lehrperson nur einen halben Tag in der Klasse ist. Im Interesse des Kindes sollten es mindestens zwei Tage sein.» Furter schliesst nicht aus, dass diese Pensenaufteilung künftig auch für die Primarschule gelten kann. il

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