Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Pensionsberatung für neue Lebensphase

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

 Mit der Pensionierung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der in vielen Fällen bereits Jahre zuvor Fragen aufwirft. Die Lösungsansätze und Kombinationen aus erster, zweiter und dritter Säule sind sehr vielseitig, aber eben auch komplex. Damit alle nötigen Schritte rechtzeitig in die Wege geleitet werden und ein persönlicher Massnahmenplan erstellt werden kann, ist es wichtig, sich frühzeitig mit der Altersvorsorge auseinanderzusetzen.

Es ist zu empfehlen, ab Mitte 50 eine ganzheitliche Pensionsberatung zu erstellen: In einem ersten Schritt wird die Einkommens- und Vermögenssituation einschliesslich der Wohnsituation und der Steuerfragen analysiert. Die finanziellen Ziele für die Zukunft werden definiert und festgehalten. Danach erstellen die Berater einen detaillierten Finanzplan, der die Grundlage für verschiedene Lösungsmöglichkeiten der Einkommensplanung und Vermögensbewirtschaftung bildet. Der Kunde entscheidet letztlich, welche Variante umgesetzt wird. Später werden die Umsetzungsmassnahmen regelmässig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Planung früh beginnen

Kunden nennen die Übersicht über verschiedene Lösungsmöglichkeiten als einen der grossen Vorteile einer solchen Pensionsberatung. Zudem vermittelt die Beratung Sicherheit, finanziell existenzielle Entscheidungen richtig und verantwortungsvoll treffen zu können. Die meisten Kunden, die eine Beratung in Anspruch nehmen, setzen diese auch wirklich um, was für die Kundenzufriedenheit dieser Beratung spricht.

Wer eine Frühpensionierung anstrebt, tut gut daran, möglichst früh zu planen. Zeichnen sich Finanzierungslücken ab, so können noch rechtzeitig Vorkehrungen getroffen und allfällige nötige Mittel angespart werden. Vielfach reichen nämlich die Leistungen aus der AHV (erste Säule) und der Pensionskasse (zweite Säule) nicht aus, den heutigen Lebensstandard nach der Pensionierung beizubehalten. Man ist dann auf Gelder der dritten Säule angewiesen. Viele sehen in der Säule 3a vor allem ein Instrument, um Steuern zu sparen, was oft erst mit zunehmendem Alter und steigendem Einkommen zum Thema wird. Mit der Säule 3a kann eine Steuerminderung von rund 30 Prozent des einbezahlten Betrags erzielt werden, was beim aktuellen jährlichen Maximalbetrag von 6739 Franken (angestellte Person mit Pensionskasse) knapp 2000 Franken bedeutet.

Es empfiehlt sich, mehrere Säule-3a-Konten zu äufnen, dies ist beim gleichen Bankinstitut möglich. Fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter können diese gestaffelt ausbezahlt werden. Bei selbst bewohntem Wohneigentum ist es prüfenswert, eine Teilauszahlung der Säule 3a bereits ab dem 50. Altersjahr für eine ausserordentliche Amortisation der Hypothek einzuplanen.

Die Säule 3a eignet sich keinesfalls nur für ältere und gut verdienende Erwerbstätige, denn durch einen früh begonnenen Sparprozess kann man vom Zinseszins-Effekt profitieren: Bei einer durchschnittlichen Verzinsung von 2 Prozent lässt sich mit einer jährlichen Einzahlung von 6500 Franken zwischen 35 und 65 Jahren ein Kapital von über 270 000 Franken ansparen. Wer erst mit 45 Jahren mit dem Sparen beginnt, erzielt 164 000 Franken.

Die AHV-Rente kann maximal zwei Jahre vorbezogen werden – was allerdings eine lebenslange Rentenkürzung zur Folge hat. Wer sich mit 63 statt mit 65 bei der AHV anmeldet, muss eine Rentenkürzung von 13,6 Prozent akzeptieren. Ob auch aus der zweiten Säule eine Rente vorbezogen werden kann, ist vom jeweiligen Reglement der Pensionskasse abhängig.

Rente oder Kapital?

Grundsätzlich werden die Leistungen aus der Pensionskasse in Rentenform ausbezahlt. Nicht bei jeder Pensionskasse ist ein vollumfänglicher Kapitalbezug möglich, massgebend ist das jeweilige Reglement. Gemäss Gesetz können mindestens 25 Prozent des Altersguthabens in Kapitalform bezogen werden. Es ist lohnend, sich rechtzeitig bei der Pensionskasse nach dem möglichen Kapitalbezug und den einzuhaltenden Fristen zu erkundigen.

Der Entscheid für eine Rente oder den Kapitalbezug hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Familiensituation und die finanziellen Verhältnisse spielen ebenso eine Rolle wie die persönliche Einstellung zu den Finanzmärkten und der Pensionskasse. Eine häufig gewählte Variante ist die Kombination der beiden Möglichkeiten: Man bezieht denjenigen Betrag als Rente, der zusammen mit der AHV die Lebenshaltungskosten deckt. Der Rest wird in Kapitalform ausbezahlt.

Der Entscheid zwischen Rente oder Kapitalbezug hat grossen Einfluss auf die wirtschaftliche Situation und ist nicht wiederrufbar.

Deshalb ist eine gründliche Vorbereitung wichtig. Für Entscheide mit solch grosser finanzieller Tragweite ist professionelle Unterstützung ratsam. Mit einer ganzheitlichen Pensionsberatung hat man die Sicherheit, finanzielle Weichen rechtzeitig gestellt zu haben.

Der Autor

Patrick Faselist Finanzberater bei Raiffeisenbank Sensetal.

Meistgelesen

Mehr zum Thema