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Pensionskasse: Die Einschränkung des Kapitalbezugs steht zur Diskussion

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Rentner erhalten künftig deutlich weniger Geld, weil die Umwandlungssätze immer weiter sinken. Bei vielen Pensionskassen beträgt die Einbusse schon mehr als 20 Prozent.

Vor diesem Hintergrund überlegen sich viele angehende Pensionierte, ihr Guthaben als Kapital zu beziehen. Denn schon mit einer bescheidenen Rendite könnten sie ihr Einkommen nach der Pensionierung deutlich aufbessern. Auch ist der Kapitalbezug auf Dauer oft steuerlich attraktiver als die Rente.

Herbst- oder Wintersession

Heute müssen Pensionskassen ihren Versicherten mindestens 25 Prozent des obligatorischen Altersguthabens auszahlen (Lohnbestandteile bis 84 600 Franken). Doch damit soll jetzt Schluss sein: Kürzlich hat der Ständerat einer Reform zugestimmt, mit welcher der Kapitalbezug für obligatorische Altersguthaben verboten werden soll. Das heisst: Künftig sollen alle Versicherten ihre obligatorischen Guthaben als Rente ­beziehen.

Damit will man verhindern, dass Rentner auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, weil sie ihr Alterskapital aufgebraucht haben. Der Nationalrat befindet voraussichtlich in der Herbst- oder Wintersession ­darüber.

PK-Einkäufe nicht betroffen

Nicht betroffen von der geplanten Einschränkung wären die überobligatorischen Guthaben (Lohnbestandteile ab 84 600  Franken): Diese darf man weiterhin als Kapital auszahlen lassen. Was heisst das jetzt für die Versicherten?

Erstens: Wenn ein Versicherter sein Guthaben als Kapital bezieht, profitiert er von einigen Vorteilen. Dieser Bezug wird einmalig versteuert, und zwar zu einem reduzierten Steuersatz. Man kann selbst bestimmen, wie das angesparte Guthaben angelegt wird, und oft ist es einfacher, die Hinterbliebenen finanziell abzusichern.

Der Vorteil beim Rentenbezug ist dagegen, dass das Renteneinkommen lebenslang gesichert ist. Auch muss man sich nicht um die Anlage des Geldes kümmern. Um gleichzeitig von den Vorteilen des Kapitalbezugs und der Rente zu profitieren, entscheiden sich immer mehr angehende Pensionierte für einen sogenannten Mischbezug. Sie beziehen einen Teil ihres Guthabens als Kapital und den Rest als lebenslange Rente.

Zweitens: Die Versicherten können weiterhin freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse tätigen, um Steuern zu sparen – sogenannte PK-Einkäufe. Denn Pensionskassen schreiben den Einkaufsbetrag in der Regel dem Überobligatorium gut.

Ein PK-Einkauf lohnt sich umso mehr, je höher das steuerbare Einkommen ist und je schneller man das Geld wieder bezieht (siehe Beispiel in der Tabelle). Die höchste Rendite erzielt man deshalb in der Regel mit einem Einkauf in den Jahren vor der Pensionierung.

Wer sein PK-Guthaben oder einen Teil davon bei der Pensionierung auszahlen lassen möchte, sollte sich aber spätestens drei Jahre vorher einkaufen. Sonst muss er die Steuern nachzahlen, die er dank dem Einkauf gespart hat.

Der Autor

Elmar Cosandey ist Finanzplaner mit eidgenössischem Fachausweis und Niederlassungsleiter des VZ VermögensZentrums in Freiburg.

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