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Pensionskassenreform auf dem Prüfstand

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Höhere Lebenserwartung und geringere Erträge aus den Finanzmärkten: Dies sind die Hauptgründe, warum der Kanton Freiburg eine Änderung des Vorsorgeplans der Pensionskasse des Staatspersonals anstrebt. Nach einer mehrjährigen Vorbereitungszeit mit Verhandlungen und Anpassungen ist das Projekt nun reif für die Debatte im Kantonsparlament. Der Grosse Rat wird sich ab Mittwoch mit diesem Schlüsseldossier der laufenden Legislatur auseinandersetzen. Die Volksabstimmung ist für den 29. November vorgesehen, der neue Plan soll Anfang 2022 in Kraft treten.

Die Gesetzgebung des Bundes verlangt von den Pensionskassen einen Deckungsgrad von 80 Prozent bis ins Jahr 2052. Nach dem guten Börsenjahr 2019 beträgt dieser Deckungsgrad zwar bereits 79,5 Prozent, doch wie der Staatsrat in seiner Präsentation der Reform schreibt, sei die Finanzierung langfristig nicht gesichert. Unter dem aktuellen Modell könne die Pensionskasse 2052 nur 45 Prozent der Verpflichtungen decken.

Ein Systemwechsel

Das nun dem Grossen Rat vorgestellte Reformprojekt sieht einige Grundpfeiler vor. Der wichtigste ist die Umstellung vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Dabei sollen neu die Renten ausschliesslich aufgrund der geleisteten Beiträge und der Erträge aus den Finanzmärkten berechnet werden, und nicht mehr aufgrund des letzten Lohns.

Ohne Massnahmen müssten die 19 000 Versicherten der Pensionskasse zum Teil grosse Renteneinbussen im Vergleich zum jetzigen Modell in Kauf nehmen. Die Reform sieht vor, dass für die Pension neu das Referenzalter 64 Jahre beträgt. Bisher waren es 62 Jahre, wobei selbst bei einer Pensionierung mit 60 Jahren keine Einbussen zu befürchten waren.

Für die Reform ist bei den Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine Erhöhung des Beitragssatzes um je 1 Prozent vorgesehen. Zusätzlich gibt es eine Gehaltserhöhung von 0,25 Prozent. Damit die Rechnung aufgeht, enthält der Plan Übergangs- und Kompensationsmassnahmen von 380 Millionen Franken. Damit würden, so die Botschaft des Staatsrats, die Rentenverluste für Versicherte ab 45 Jahren auf maximal 9,5 Prozent beschränkt.

Widerstand von aussen

Dieses Paket fand bei der Ausarbeitung quer durch die Parteien und auch bei der Föderation der Staatsangestellten (Fede) Unterstützung. Dazu waren aber die Gehaltserhöhung und die Erhöhung des Übergangsbeitrags von 280 auf 380 Millionen Franken nötig.

Dennoch gibt es gegen das Reformprojekt weiter Widerstand, speziell vom Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), dem sich etwa auch die Sektion 60 + der SP angeschlossen hat. Der VPOD hat angekündigt, dass er am Dienstagabend vor dem Forum Freiburg – dem Tagungsort des Parlaments – seine Mitglieder versammelt, um die Grossräte auf seine Position aufmerksam zu machen. Angesichts der angekündigten Änderungsanträge ist bereits klar, dass der VPOD Grossräte gefunden hat, die ihre Anliegen in der Debatte vertreten.

Der VPOD zeigt sich überzeugt, dass die Renteneinbussen für Versicherte ab 45 Jahren nicht nur 9,5 Prozent, sondern bis zu 15 Prozent betragen, für Jüngere gar noch mehr. Der Personalverband stützt sich dabei auf eine in Auftrag gegebene Studie, welche die Berechnungen des Staatsrats anzweifelt. Die Studie kommt zum Schluss, dass die Vorgaben des Staatsrats nur eingehalten werden können, wenn zusätzlich eine Wertschwankungsreserve von 573 Millionen Franken vorgesehen ist. Um diese Reserve dürften sich die Debatten im Rat hauptsächlich drehen.

Es geht um Zinssätze

Die unterschiedliche Auslegung ist auf verschiedene Zinswerte zurückzuführen, welche die beiden Seiten zur Basis nehmen. So geht der Staatsrat von einem technischen Zinssatz von 2,25 Prozent aus für die jährliche zu erwartende Rendite. Dieser sei viel zu optimistisch, meint der VPOD. Zum Vergleich: Die Stadt Freiburg sieht bei ihrer Kasse neu 2,75 Prozent vor. Die Ansichten gehen auch über den Zinssatz auseinander, mit dem die einzelnen Konten der Versicherten berechnet werden. Der Vorsorgeplan sieht 2,5 Prozent vor, höher als der technische Zinssatz. Die Studie des VPOD rechnet hingegen mit 2 Prozent.

Der Staatsrat hat öfter schon dargelegt, was eine Ablehnung der Reform im Parlament oder beim Volk bedeuten würde. Dann nämlich würde die Freiburger Pensionskasse unter Vormundschaft der nationalen Aufsichtsbehörde gestellt, und die Begleitmassnahmen würden wegfallen. Die Zeche müssten die Versicherten bezahlen, stellte der Staatsrat klar.

Thema

Das Aufräumen nach dem grossen Sturm

17 Traktanden und zwei Wahlen hat sich der Grosse Rat zum Auftakt der Juni-Session für kommenden Dienstag zur Behandlung vorgenommen. Allein zwölf dieser Geschäfte drehen sich um das Management und um Hilfsmassnahmen rund um die Covid-19-Krise. Während des Höhepunkts der Pandemie hat der Staatsrat unter anderem Soforthilfe-Beträge von 60 Millionen Franken gesprochen, ohne dass das Parlament dazu Stellung nehmen konnte. Umgekehrt haben Grossräte aus alle Fraktionen Vorstösse eingereicht, in denen sie ihrerseits vom Staatsrat wirtschaftliche Hilfsmassnahmen forderten.

Dazu gehört beispielsweise die bürgerliche Forderung, die Kurzarbeit-Beiträge für Firmenchefs über die Grenze von 3320 Franken anzuheben. Das linke Lager forderte seinerseits Hilfe für Selbstständige im Gesundheitssektor. Grossratsmitglieder aller Fraktionen forderten einen Fonds von 10 Millionen Franken zur Unterstützung der regionalen Presse. Weitere Forderungen betreffen Jugend-und-Sport-Gelder oder die Lehrlingsausbildung.

In einem 40-seitigen Bericht zum Management der Covid-19-Krise geht der Staatsrat auf die Forderungen ein, empfiehlt aber die meisten zur Ablehnung oder zumindest, sie aufzuteilen. So sieht er sich für einige nicht zuständig, weil sie in der Kompetenz des Bundes liegen. Weitere Forderungen sieht der Staatsrat durch bereits getroffene Massnahmen auf andere Art erfüllt. Manche Vorschläge erachtet der Staatsrat in seiner Antwort schlicht als nicht zielführend.

uh

 

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