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Personalbeurteilung beim Staat lässt auf sich warten

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Autor: arthur zurkinden

freiburg Seit dem 1. Januar 2003 ist das revidierte Gesetz über das Staatspersonal in Kraft. Dieses verlangt die Schaffung eines Personalbeurteilungssystems, das eine Analyse der Leistungen, des Verhaltens, der Fähigkeiten und des Entwicklungspotenzials des Staatspersonals umfasst. Aus diesem Grunde möchte der SP-Grossrat Martin Tschopp aus Schmitten vom Staatsrat über den Stand der Dinge informiert werden.

Vorentwurf ausgearbeitet

In seiner Antwort auf die Anfrage hält der Staatsrat vorerst fest, dass das Amt für Personal und Organisation (POA) der Ansicht sei, dass das «Führen durch Zielvorgaben» und die «Personalbeurteilung» eng miteinander verknüpft seien und daher nicht voneinander getrennt behandelt werden sollten. Nachdem das POA dem Staatsrat im Oktober 2004 einen Vorentwurf zur Entwicklung eines zielorientierten Führungsmodells einschliesslich eines Personalbeurteilungssystems unterbreitet hat, beschloss der Staatsrat, diese Projekte in zweiter Priorität zu behandeln. Das POA sei aber dennoch beauftragt worden, die Vorarbeiten weiterzuführen und intern ein standardisiertes System für das Personal der Zentralverwaltung zu entwerfen. So sollten die künftigen Arbeiten vorweggenommen werden, um dann beim offiziellen Start des Projekts kein Zeit mehr zu verlieren.

Laut Staatsrat hat das POA in der Zwischenzeit einen Vorentwurf für die Verordnung ausgearbeitet, in dem die Bestandteile und die Verfahren eines künftigen Modells zur zielorientierten Führung und Personalbeurteilung beschrieben werden. Auch Vorlagen für das Kompetenzen-Referenzmodell, die Festlegung der Ziele und die Personalbeurteilung seien bereits vorhanden.

Entscheid im Jahre 2009

Der Staatsrat wird sich im Laufe des Jahres 2009, nach dem Abschluss des Projektes «Analyse der Leistungen des Staates», mit diesen Unterlagen befassen und über das weitere Vorgehen entscheiden. «Insbesondere geht es darum, das Projekt zu organisieren und dabei die verschiedenen Akteure – Direktionen, Anstalten, Verwaltungseinheiten, Kader, Personal – zu bestimmen, die Leitplanken der Entwicklungs- und Umsetzungsarbeiten aufzustellen, die finanziellen Mittel zu beziffern und die Fristen festzusetzen», hält der Staatsrat weiter fest.

Angesichts der Bedeutung dieses Projektes und seiner Tragweite kann er aber keinen genauen Zeitplan für dessen Umsetzung bekannt geben.

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