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Personalverbände müssen Geld teilen

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Vor zweieinhalb Jahren war der Freiburger Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) aus dem Dachverband des Staatspersonals (Fede) ausgetreten. Uneinigkeiten über die Linie, mit der sie bei den Sparmassnahmen beim Staatspersonal gegenüber dem Staatsrat auftreten sollten, hatten die beiden ehemaligen Verbündeten auseinandergetrieben.

Seither hat der Staatsrat beide Personalverbände als offizielle Verhandlungspartner akzeptiert, noch sind aber nicht alle Einzelheiten geregelt. So zum Beispiel, wie die zwei Franken pro Monat, die auf den Löhnen des Staatspersonals für die Gewerkschaften erhoben werden, aufgeteilt werden. Konkret geht es um einen Betrag von derzeit 270 000 Franken im Jahr.

In einem Communiqué hat der Staatsrat nun mitgeteilt, Fede und VPOD sollten sich über die Aufteilung dieses Solidaritätsbeitrags selber einigen.

Zur Klärung der Frage hatte der Staatsrat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses kam zum Schluss, es laufe dem Grundsatz der Gleichbehandlung zuwider, dass der Solidaritätsbeitrag gegenwärtig ausschliesslich der Fede zukommt.

Der Staatsrat fordert nun die beiden betroffenen Personalverbände auf, sich intern über die Aufteilung zu einigen. Dazu stellt er ihnen das entsprechende Rechtsgutachten zu.

Fede-Präsident Bernard Fragnière zeigte sich schockiert und wütend über den Bescheid des Staatsrats. Die Aufforderung mit der kurzen Frist sieht er als Nötigung, und mit dem Rechtsgutachten reiche der Staatsrat das Dossier wie eine heisse Kartoffel weiter. «Wir haben ebenfalls ein Gutachten in Auftrag gegeben; das kommt zu einem ganz anderen Schluss», so Fragnière. «Und ein Rechtsgutachten ist rechtlich nicht bindend.»

Für VPOD-Sekretär Gaétan Zurkinden ist klar, dass sich die beiden Seiten an die Frist bis Ende Dezember halten werden. «Wir werden nun mit der Fede diese Frage diskutieren», so Zurkinden. Für ihn ist wichtig, dass der VPOD als gleichberechtigter Partner anerkannt ist. Das betreffe insbesondere auch die Präsenz in Kommissionen und die Anhörung und die Zustellung von Informationen.

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