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Pflegebett kostet 300 000 Franken

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«Bisher wurden in den sieben Bezirken des Kantons sieben Methoden angewendet, um die durchschnittlichen Investitionskosten für Pflegeheime zu berechnen», sagte Emmanuel Michielan gestern an einer Medienkonferenz vor der Generalversammlung der Vereinigung freiburgischer Alterseinrichtungen. «Nun können wir erstmals Zahlen vorstellen, die für den ganzen Kanton vergleichbar sind.»

Bisher haben die Investitionskosten pro bestehendes Pflegeheimbett im Durchschnitt 200 000 Franken betragen. Die Investitionen wurden aber vielfach bereits in den 1980er- und 90er-Jahren getätigt, als der Bau von Pflegeheimen noch durch den Bund subventioniert war. Die Schaffung eines neuen Pflegeheimbettes kostet heute aber rund 300 000 Franken.

Die Harmonisierung in der Kostenberechnung beim Bau von Pflegeheimen geht auf eine gemeinsame Initiative des damaligen Oberamtmanns Jean-Claude Cornu sowie der Vereinigung für Alterseinrichtungen aus dem Jahr 2009 zurück. In einer Arbeitsgruppe haben Vertreter verschiedener Organisationen und Verbände, darunter auch der Gemeindeverband und die Gesundheits- und Sozialdirektion, am Projekt «Fiffine» zur Erhebung der Investitionskosten mitgearbeitet. Gestern konnte der Oberamtmann des Saanebezirks, Carl-Alex Ridoré, die Resultate den Teilnehmern der Generalversammlung erstmals vorstellen.

Forderung an den Staat

Zur Erstellung der Zahlen wurde ein kantonaler Durchschnittswert errechnet und dabei wurden für alle Regionen die gleichen Richtlinien angewandt; so beispielsweise die gleiche Amortisierungszeit pro Pflegeheim, oder welche Grundfläche berücksichtigt wird. «Wir wollten eine Harmonisierung und Transparenz schaffen», so Ridoré.

Wie aus den Daten aus dem Jahr 2014 hervorgeht, bestehen die Investitionskosten zu 90 Prozent aus dem Grundstückkauf und dem Bau des Gebäudes. Festgestellt wurde aber auch, dass 1,5 Prozent der Investitionen als Infrastruktur für Pflege geleistet werden, die eigentlich vom Krankenversicherungsgesetz (KVG) abgedeckt sind. Dies macht für den ganzen Kanton rund 695 000 Franken pro Jahr aus.

Nachdem der Bericht nun drei kantonalen Direktionen und dem Gemeindeverband zugestellt wird, soll dem Staat ein Antrag gestellt werden, dass dieser die KVG-Investitionen übernimmt.

Dieser Schritt entspricht dem Prinzip, wonach Gemeinden die Investitionen und der Staat den Pensionspreis bezahlen muss. Gemäss René Thomet, Grossrat (SP) und Präsident der Vereinigung der Alterseinrichtungen, entspricht dies dem Sinn des kantonalen Projekts Senior plus: «Es trägt zur Entflechtung der Aufgaben zwischen dem Kanton und den Gemeinden bei.»

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