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Pflegefachfrau – Primarlehrperson: Staatsrat begründet Lohnunterschied

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Autor: walter buchs

freiburg Mit einem im letzten September eingereichten Auftrag verlangen die beiden CSP-Grossrätinnen Nicole Aeby-Egger, Belfaux, und Marie-Thérèse Weber-Gobet, Schmitten, vom Staatsrat, dass er die Lohnklassengleichheit zwischen den Funktionen Pflegefachfrau/Pflegefachmann und Primarlehrperson (wieder) herstellt. Dieser Antrag steht heute Dienstagnachmittag im Grossen Rat zur Debatte.

Der Staatsrat beantragt, ihn für nicht zulässig zu erklären. Er weist darauf hin, dass laut Gesetz der Staatsrat für die Einreihung der Funktionen des Staatspersonals zuständig ist. Es gehe nicht an, mit einem Auftrag den Willen des Gesetzgebers zu umgehen. Wer mit einem Beschluss nicht einverstanden ist, könne diesen mit Beschwerde anfechten. Sollte der Grosse Rat trotzdem darauf eintreten, schlägt der Staatsrat vor, das Mandat aus sachlichen Gründen abzulehnen.

Wie aus der Antwort der Regierung hervorgeht, waren die Funktionen Pflegefachfrau und Primarlehrperson entgegen den Behauptungen der Autorinnen auch vor der Einführung des neuen Gehaltssystems nie in denselben Gehaltsklassen eingereiht. Dabei müsse man u. a. berücksichtigen, dass eine Primarlehrperson in ihrer Funktion keine Möglichkeit zur Beförderung habe. Im Pflegebereich hingegen sei mit entsprechender Weiterbildung ein Aufstieg möglich. Mit der Auflistung der Bandbreite der Funktionen im Bereich der Pflege zeigt der Staatsrat auf, welche Karrierechancen dies den Stelleninhabenden eröffnet.

Bewertungen mit unterschiedlicher Spannweite

Heute besteht zwischen den beiden Funktionen ein Unterschied von einer Gehaltsklasse, die Pflegefachfrau ist in der Klasse 17 und die Primarlehrperson in der Klasse 18. Die Evalfri-Bewertung habe einen Unterschied von einer halben Gehaltsklasse ergeben. Dabei ergänzt der Staatsrat in seiner Antwort, dass die Ausbildungen auf FH- und PH-Stufe gleich bewertet werden. Der Unterschied, der zugegebenerweise klein sei, ergebe sich aus der Gesamtbewertungszahl.

Gemäss der Begründung des Auftrags ist es für die Autorinnen unverständlich, dass das Kriterium der «Verantwortung für menschliches Leben» für beide genannten Funktionen gleich bewertet wird. Aus der Antwort der Regierung geht hervor, dass dieses Kriterium nicht bloss die physische Lebensgefährdung abdecke, sondern auch die Tatsache, dass ein Fehlverhalten eine Gefahr für die psychosoziale Entwicklung anderer Personen darstelle. Es stimme, dass die Bewertung nach dem System Evalfri für das genannte Kriterium auf die gleiche Punktzahl gekommen sei; diese sei aber für zwei unterschiedliche Aspekte vergeben worden.

Schliesslich enthält die Antwort des Staatsrates für die beiden Berufskategorien einen Vergleich der Gehaltsskalen der Westschweizer Kantone. Danach liegen die Gehälter der Pflegefachpersonen in allen Kantonen unter den Löhnen der Primarlehrpersonen. Freiburg weist zudem die kleinste Lohndifferenz zwischen beiden Funktionen auf. Schliesslich entlöhnt Freiburg die Pflegefachpersonen nach Genf am besten.

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