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Pflegeheim-Gesetz kommt vors Volk

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Staatsrat stellt es unter obligatorisches Finanzreferendum

Knapp eine Woche nachdem der Grosse Rat das neue Pflegeheim-Gesetz verabschiedet hat, hat der Staatsrat beschlossen, es dem obligatorischen Finanzreferendum zu unterstellen. Er begründet diesen Entscheid mit dem Hinweis, dass das Gesetz so, wie es der Grosse Rat angenommen hat, eine neue Nettoausgabe für den Staat von jährlich mehr als 4,5 Mio. Franken zur Folge hätte. Laut Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates muss eine neue Ausgabe dem Volk obligatorisch unterbreitet werden, wenn sie in den ersten fünf Jahren mehr als 1 Prozent der Ausgaben der letzten Staatsrechnung (vom Grossen Rat genehmigt) ausmacht. Im vorliegenden Fall wären dies 22,5 Mio. (5 mal 4,5 Mio.). 1 Prozent der Staatsrechnung 1998 beträgt aber nur 20,95 Mio. «Das sind somit deutlich mehr als 20,95 Mio.», hält der Staatsrat in seiner Begründung fest.

Hauchdünner Entscheid
im Grossen Rat

Der Staatsrat war bekanntlich nicht glücklich über den Entscheid des Grossen Rates, den Rückgriff auf das Vermögen der Heimbewohner von 20 auf 10 Prozent zu reduzieren und den Freibetrag, egal auf welche Art von Vermögen, auf 200000 Franken zu erhöhen. Staatsratspräsidentin Ruth Lüthi rechnete vor, dass dieser Antrag, der vom Sensler CVP-Grossrat Beat Vonlanthen und vom Greyerzer FDP-Grossrat Maurice Ropraz eingebracht worden war, dem Staat und den Gemeinden Mehrausgaben von rund 11 Mio. Franken bescheren würde. Der Staatsrat war bereit, einen Kompromiss einzugehen. Er schlug auch vor, den jährlichen Rückgriff aufs Vermögen von 20 auf 10 Prozent zu reduzieren, dafür aber den Freibetrag nur auf den Immobilien von heute 75000 auf 150000 Franken zu erhöhen. Der Mehraufwand für den Staat und die Gemeinden hätte in diesem Fall 7 Mio. betragen. Der Staatsrat unterlag aber mit seinem Antrag jenem von Vonlanthen/Ropraz, allerdings nur äusserst knapp. In erster Lesung hatte der Grosse Rat vorerst entschieden, gar keinen Rückgriff aufs Vermögen zuzulassen.

Eine Trotzreaktion
des Staatsrates?

In einer Stellungnahme gegenüber den FN hegt Beat Vonlanthen den Verdacht, dass es sich um eine Trotzreaktion des Staatsrates handelt, wenn er nun dieses Gesetz dem obligatorischen Finanzreferendum unterstellt. Staatsratspräsidentin Ruth Lüthi winkt aber ab. «Wir leisten seriöse Arbeit. Wir haben die Berechnung anhand der Dossiers der Heimbewohner gemacht. Und es ist für uns auch ganz klar eine neue Ausgabe», betont sie gegenüber den FN.

Beat Vonlanthen wehrt sich aber nicht gegen die Abstimmung. «Ich finde es grundsätzlich richtig, dass das Volk über ein so wichtiges Gesetz und über einen so umstrittenen Punkt abstimmen kann», fügt er bei. «Ich habe als Demokrat nicht Angst vor dem Volkswillen», bekräftigt er, wohl wissend, dass die Abstimmung jeden Ausgang nehmen kann. In der Abstimmung vom 24. September geht es vor allem auch um die Frage, ob die Mittelklasse entlastet werden soll oder nicht. «Wenn wir die Mittelklasse tatsächlich entlasten wollen, müssen wir auch in diesem Bereich etwas tun», meint Beat Vonlanthen dazu.
Die Bürgerlichen vertraten im Grossen Rat denn auch die Meinung, dass mit dem Rückgriff auf das Vermögen einmal mehr die Mittelklasse geschröpft wird, jene Bürgerinnen und Bürger also, die im Leben hart gearbeitet und brav gespart haben. Die Ratslinke jedoch, die den Staat finanziell nicht aushöhlen will, war der Ansicht, dass vor allem die Reichen von dieser Entlastung profitieren. Zudem wies sie darauf hin, dass die Altersvorsorge ja schliesslich auch für die Bezahlung der Heimkosten da ist.
Nun kann demnach die Diskussion im Volk losgehen. Aufgrund des Referendums kann das neue Gesetz nicht am 1. Januar 2001 in Kraft treten. Wird es angenommen, so rechnet Ruth Lüthi mit einigen Monaten Verzögerung. Am 24. September wird das Freiburger Volk im Übrigen auch über das revidierte Schulgesetz mit der Förderung der Partnersprache abstimmen.

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