Anspruch auf Pflegeurlaube haben Staatsangestellte nur im Fall erkrankter Kinder. Viele Arbeitnehmende hätten aber auch grosse Probleme, wenn erwachsene Angehörige ernsthaft krank werden, da es dann keinen gesetzlichen Anspruch für freie Tage zur Pflege gebe. Sie müssten unbezahlten Urlaub nehmen, was auch zu einer finanziellen Belastung führe. Dieser Ansicht sind die Grossrätinnen Ursula Krattinger-Jutzet (SP, Düdingen) und Eliane Aebischer (SP, Düdingen). In einer Motion hatten sie deshalb vom Staatsrat verlangt, dass dieser das Gesetz über das Staatspersonal abändert und es mit einem Artikel für bezahlten Betreuungsurlaub ergänzt.
In seiner Antwort teilt der Staatsrat das Anliegen der Motionärinnen. Er empfiehlt dennoch, die Motion abzulehnen, da er der Meinung ist, die geltenden Rechtsgrundlagen seien bereits ausreichend.
Im Ermessen der Chefs
So habe eine Person, die beim Staat angestellt ist, pro Jahr Anspruch auf fünf Tage unbezahlten Urlaub für die Pflege von Kindern. Bei einer «schweren Erkrankung einer mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter im gemeinsamen Haushalt lebenden Person, der plötzlich die nötige Pflege fehlt», betrage der Anspruch drei Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Ausserdem könnten Dienstchefs, Fachstellen und Direktionen solchen auch aus anderen Gründen gewähren, schreibt der Staatsrat. Folglich sei es also bereits möglich, bezahlten Urlaub für die Pflege zu beziehen, wie es die Motion fordere.