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Pflichtwidriges Verhalten und Drohung bestätigt

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An einem Abend im Februar 2013 fuhr eine junge Frau mit ihrem Auto rückwärts aus einer Parktasche. Halb auf der Strasse bemerkte sie, dass sich ein Fahrzeug näherte. Sie blieb stehen in der Annahme, der Lenker mache einen Bogen um ihr Auto herum. Dieser bemerkte die Frau jedoch zu spät und fuhr in die Seite des Wagens. Dort sass auf der Rückbank die Mutter, die später an den Folgen des Unfalls starb. Das Strafgericht des Saane­bezirks verurteilte den Mann, der zu schnell und mit einem Alkoholgehalt von 1,8  Promille unterwegs war, 2015 zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten (die FN berichteten). Sechs davon sollte er im Gefängnis absitzen, zwölf wurden bedingt ausgesprochen, mit einer Probezeit von drei Jahren.

«Diese Strafe ist sehr hoch, wenn nicht gar exzessiv», kritisierte gestern Pflichtverteidigerin Anne-Laure Simonet das erstinstanzliche Urteil vor dem Kantonsgericht. Die Richter hätten emotional geurteilt, weil eine Tochter bei dem Unfall ihre Mutter verloren habe. Es gebe zwar keinen Zweifel daran, dass ihr Mandant den Tod der Fahrzeuginsassin fahrlässig und in angetrunkenem Zustand verursacht habe. Dennoch seien die Umstände des Unfalls nicht gebührend ins Strafmass miteinbezogen worden. «Obwohl das Strafrecht kein Aufrechnen von Schuld kennt: Das Auto der Frau stand quer auf der Strasse, die Scheinwerfer leuchteten nicht in Richtung meines Mandanten. Zudem war das Opfer nicht angegurtet.» Nicht gelten liess die Anwältin zudem die Verurteilung wegen Drohung und pflichtwidrigem Verhalten. Vielleicht habe sich ihr Mandant nicht viel überlegt, als er sich von der Unfallstelle entfernt habe, um die moralische Unterstützung seiner Brüder zu erhalten. Sein Verhalten habe die Aufnahme des Sachverhalts durch die Polizei aber nicht behindert. «Er war nicht weit weg», sagte Simonet. «Und er hat gewusst, dass bereits Hilfe angefordert worden ist. Was sollte er da noch tun?» Zum Vorwurf, ihr Mandant habe einem Polizisten mit dem Tod gedroht, meinte sie, dass gemäss der Aussage eines anderen Polizisten ihr Klient wohl verbal, nicht aber physisch aggressiv gewesen sei. Simonet forderte sodann eine Reduktion der Strafe auf 12 Monate bedingt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Sie wies auch darauf hin, dass ihr Klient nach längerer Arbeitslosigkeit nun endlich wieder eine Festanstellung hat.

Das Gericht folgte grundsätzlich der Argumentation von Staatsanwalt Jean-Luc Moser, der meinte: «Der Angeschuldigte war mehr mit seinem eigenen Schicksal beschäftigt als mit dem der Opfer.» Es reduzierte die Freiheitsstrafe dennoch auf 15  Monate mit einer Probezeit von drei Jahren, weil die Einträge im Vorstrafenregister inzwischen gelöscht sind.

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