Der Co-Pilot der Germanwings-Maschine war am Unglückstag krankgeschrieben. Weil er diesen Umstand verheimlichte und der behandelnde Arzt der Schweigepflicht unterliegt, wusste bei der Fluggesellschaft niemand um die gesundheitlichen Probleme des suizidalen Piloten. Auch in der Schweiz dürften Ärzte ihr Schweigen nur in Ausnahmefällen brechen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt und mehrere Politiker haben deshalb die Forderung nach einer Meldepflicht für Ärzte erhoben. Damit soll künftig verhindert werden, dass fluguntüchtige Piloten ins Cockpit steigen. phh/tdb
Berichte Seiten 15 und 19