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Pilotprojekt im Asylzentrum Guglera

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Das Bundesasylzentrum Guglera in Giffers wird ab nächstem Sommer Teil des Pilotprojekts für die Beschleunigung der Asylverfahren. Bisher beschränkt auf ein Zürcher Testzentrum, werden ab 2018 die rascheren Asylverfahren auch in Giffers getestet. Diesen Beschluss haben der Bund sowie die Kantone Freiburg und Neuenburg am Dienstag den Regierungsräten der anderen Westschweizer Kantone mitgeteilt. Das bedeutet: In der Guglera werden die neuen Verfahren und die Abläufe, die mit dem revidierten Asylgesetz 2019 in der ganzen Schweiz sowieso in Kraft treten, schon ein Jahr vorher erprobt. «Ziel des Projekts ist es, das Personal bei Kantonen und Bund auch in der Westschweiz mit dem neuen System vertraut zu machen», sagt Martin Reichlin, Kommunikationsverantwortlicher des Staatssekretariats für Migration (SEM). Die Guglera arbeitet beim Pilotprojekt in einem Zweierverband mit dem Verfahrenszentrum Perreux in Neuenburg zusammen.

Frust über Beschleunigung?

Mit dem revidierten Asylgesetz gilt: Die Verfahren werden um rund einen Drittel beschleunigt. «21 Tage Vorbereitungsphase, dann zehn Tage, in denen der effektive Entscheid fällt, sowie eine kurze Rekursphase», erläutert Reichlin. So sollen 60 Prozent aller Asylsuchenden, ob sie nun in der Schweiz bleiben oder weggewiesen werden, nach spätestens 140 Tagen den definitiven Entscheid kennen. Sorgt dieses beschleunigte Verfahren nicht für Frustration bei den Asylsuchenden? «Nach unserer Erfahrung nicht», so Reichlin. «Wenn der Asylsuchende nun wegen der Beschleunigung zu wenig Zeit hätte, seine Rechte wahrzunehmen, dann wäre dies problematisch.» Das sei jedoch nicht der Fall: «Wir wirken dem entgegen, indem wir den Asylsuchenden einen Rechtsvertreter zur Seite stellen, der sie bis hin zum Asylentscheid begleitet.» Ausserdem sei es für die Asylsuchenden frustrierender, lange auf den Entscheid warten zu müssen. Dank des beschleunigten Verfahrens hätten sie rascher Klarheit über ihren Status. In Zürich habe das gut funktioniert – gemäss einer Medienmitteilung des SEM konnten die Verfahren zu 39 Prozent schneller durchgeführt werden und die Beschwerdenquote aufseiten der Asylsuchenden verringerte sich um 33 Prozent.

Keine grossen Änderungen

Das Bundesasylzentrum Guglera sei für das Pilotprojekt ausgewählt worden, weil es ein neu beschlossener Standort sei, so Reichlin. Andere Bundesasylzentren in der Westschweiz seien dafür nicht geeignet, weil sie bis 2019 noch ihre Funktion als Empfangs- und Verfahrenszentrum wahrnehmen müssen – also als Zentren, in denen die heutigen Asylverfahren effektiv durchgeführt werden. Das Asylzentrum Guglera hingegen stehe zur Verfügung – und werde ab Sommer 2018 als Ausreisezentrum dienen.

Zusätzliche Arbeitsplätze oder Arbeiten an der Infrastruktur würden wegen dieses Projekts keine entstehen: «Es gibt keine Unterschiede zum bisherigen geplanten Asylzentrum – es werden Massnahmen getestet, die 2019 sowieso umgesetzt werden.» Es ergäbe auch keinen Sinn, Infrastrukturen zu bauen, die ein Jahr später wieder umgeändert werden müssten. «Das beschleunigte Asylverfahren ist ein Konzept, das in ganz Europa als modellhaft gilt.» Reichlin sieht es als Chance, Teil des Pilotprojekts zu sein: «Die Guglera kann schon früher als alle anderen Erfahrungen mit diesem System sammeln.» Ein weiterer Vorteil der beschleunigten Asylverfahren liege darin, dass abgewiesene Asylsuchende häufiger und rascher abreisen als im Regelbetrieb. Dadurch würden die Kantone entlastet.

Othmar Neuhaus, Syndic der Gemeinde Giffers, sieht dies ähnlich: «Diese Testphase zieht für die Gemeinde und das Asylzentrum keine grossen Veränderungen nach sich.»

«Ziel des Projekts ist es, das Personal bei Kantonen und Bund auch in der Westschweiz mit dem System vertraut zu machen.»

Martin Reichlin

Mediensprecher SEM

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