Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Pilze sammeln an jedem Tag des Monats erlaubt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: walter buchs

Freiburg Am 9. September hatte der Grosse Rat gegen den Antrag des Staatsrates mit grossem Mehr eine Motion von SVP-Grossrat Roger Schuwey aus Jaun überwiesen, der die Aufhebung des Pilzsammelverbotes vom ersten bis zum siebten Tag jeden Monats verlangte. Nun hat der Staatsrat die Verordnung aus dem Jahr 1998 geändert und die Neuerung auf den 1. November 2010 in Kraft gesetzt. Ab dann dürfen Pilze wieder an jedem Tag gesammelt werden.

In einer Mitteilung weist die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion darauf hin, dass alle weiteren Bestimmungen unverändert bleiben: Pro Tag und Person dürfen nicht mehr als zwei Kilogramm Pilze aller Art gesammelt werden. Das Sammeln ist nur von 7 bis 20 Uhr gestattet. Ausserdem bleiben die strengeren Bestimmungen für Naturschutzgebiete und Pilzschongebiete vorbehalten.

In der Mitteilung wird schliesslich darauf hingewiesen, dass Wildhüter-Fischereiaufseher und das Forstpersonal wie bis anhin regelmässig Kontrollen durchführen werden. Übertretungen würden beim Richter angezeigt. Wer ein Verbot missachte, müsse mit einer Busse rechnen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema