Autor: «Post kennt Fribourg/Freiburg nicht» – FN vom 2. April
In der Kantonsverfassung steht in Art. 2, Abs. 2: «Die Hauptstadt ist Freiburg, auf Französisch Fribourg». Gemäss Verfassung ist es also zwingend, dass «Fribourg» in Deutsch «Freiburg» heisst. Dieser Artikel ist nicht explizit an eine Amtssprache gekoppelt und beeinflusst daher das Territorialitätsprinzip nicht. Ich verstehe daher nicht, weshalb die Politiker es tolerieren können, dass der Name «Freiburg» offiziell gar nicht existiert, weil Fribourg offiziell eine französischsprachige Gemeinde sei. In Art.6, Abs. 2 heisst es weiter, dass Gemeinden auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete achten. In Wikipedia steht: «(…) doch war die deutsche Sprache zur Zeit der Stadtgründung im 12. Jahrhundert noch vorherrschend. Obwohl Deutsch bis vor 1800 die Amtssprache in der Stadt war (…).» Falls dies stimmt, dann würde auch hier die Verfassung Klartext reden.
Autor: Markus Gerteis, Freiburg