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Politische Rechte angenommen und Fragen zu Doppelrollen aufgeworfen

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Einstimmig hiess der Grosse Rat die Revision des Gesetzes der politischen Rechte gut.

Die zweite Lesung am Freitag im Grossen Rat war nur noch eine Formsache. Nach einer Verständnisfrage einer Grossrätin stimmten alle 96 anwesenden Abgeordneten für die Revision des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte. In der ersten Lesung am Mittwoch war das E-Voting im Zentrum gestanden (die FN berichteten).

Nicht zur Abstimmung kamen Änderungen bei den Majorzwahlen. Diese hätten unter anderem die Anzahl Listen im selben Wahlcouvert und den Rückzug von Kandidaturen im zweiten Wahlgang betroffen. Die beratende Kommission hatte dem Grossen Rat vorgeschlagen, diese Gesetzespassagen an den Staatsrat zurückzugeben. Er solle für Majorzwahlen prüfen, wie man auf ein System mit nur einem Wahlzettel umstellen könnte. Ein solches System gebe es bereits in den Kantonen Genf und Zürich.

Regierung im Interessenkonflikt

Ebenfalls keine Gegenstimmen fand ein Postulat, das die Beteiligung der Staatsrätinnen und Staatsräte in der Exekutive von diversen Institutionen behandelt. Über hundert solche Beteiligungen, zum Beispiel im Kantonsspital Freiburg, hat die Finanzdirektion identifiziert. Das Postulat wirft die Frage auf, ob alle Beteiligungen gerechtfertigt sind und ob gewisse nicht zu einem Interessenkonflikt führen könnten.

Es verlangt, dass eine Studie zu den Beteiligungen des Staates und zu deren Auswirkungen erstellt wird. Diese soll Kriterien definieren, die Beteiligungen rechtfertigen, wie zum Beispiel öffentliches Interesse oder die Kontrolle der Institution. Anschliessend soll der Kanton überprüfen, welche aktuellen Beteiligungen diese Kriterien überhaupt erfüllen und welche Vertreterinnen und Vertreter des Staates dort Mitglied sein sollten.

«Es ist nötig, klare Regeln aufzustellen», betonte Jean-Daniel Wicht (FDP, Villars-sur-Glâne). Nicolas Kolly (SVP, Essert) hob hingegen den Nutzen hervor, den diese Beteiligungen haben können: «Die Staatsräte können die Position des Kantons einbringen.» Das seien für die Institutionen wertvolle Informationen. In seiner Antwort begrüsste der Staatsrat das Postulat, das der Grosse Rat am Ende mit 98 Stimmen annahm.

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