Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Polizei büsst E-Trottinett-Fahrer

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Freiburger Kantonspolizei hat am Montag, 17. Oktober, in der Stadt Bulle eine Kontrolle von Fahrerinnen und Fahrern von elektrischen Trottinetten durchgeführt und dabei vier Personen gebüsst. Die gebüssten Verkehrsteilnehmer waren ohne den erforderlichen Führerausweis unterwegs oder hatten das Mindestalter für das Fahren von E-Trottinetten noch nicht erreicht, wie die Polizei in einer Mitteilung schreibt. 

Die Polizei erinnert daran, dass das E-Trottinett einem Leichtmotorrad gleichgestellt ist und auf dem Radstreifen, dem Radweg oder am rechten Fahrbahnrand fahren muss. Seit dem 1. April 2022 ist zudem die Verwendung einer ständigen Beleuchtung vorne vorgeschrieben. Das Mindestalter für das Fahren eines E-Trottinetts beträgt 14 Jahre. Ein Führerausweis der Kategorie M oder G ist für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren obligatorisch. Ab 16 Jahren ist dieser Ausweis nicht mehr erforderlich.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema