Die Freiburger Kantonspolizei hat am Montag, 17. Oktober, in der Stadt Bulle eine Kontrolle von Fahrerinnen und Fahrern von elektrischen Trottinetten durchgeführt und dabei vier Personen gebüsst. Die gebüssten Verkehrsteilnehmer waren ohne den erforderlichen Führerausweis unterwegs oder hatten das Mindestalter für das Fahren von E-Trottinetten noch nicht erreicht, wie die Polizei in einer Mitteilung schreibt.
Die Polizei erinnert daran, dass das E-Trottinett einem Leichtmotorrad gleichgestellt ist und auf dem Radstreifen, dem Radweg oder am rechten Fahrbahnrand fahren muss. Seit dem 1. April 2022 ist zudem die Verwendung einer ständigen Beleuchtung vorne vorgeschrieben. Das Mindestalter für das Fahren eines E-Trottinetts beträgt 14 Jahre. Ein Führerausweis der Kategorie M oder G ist für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren obligatorisch. Ab 16 Jahren ist dieser Ausweis nicht mehr erforderlich.
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