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Polizei entdeckt grosse Indoor-Hanfanlage

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Autor: Lukas Schwab

Freiburg Ein 59-jähriger, im Freiburger Broyebezirk wohnhafter Mann hat im Keller seines Wohnhauses jahrelang eine professionelle Indoor-Hanfplantage betrieben. Wie die Kantonspolizei gestern mitteilte, entdeckte sie im Oktober bei der Einvernahme eines Verdächtigen in dessen Keller und Garage 744 Hanfpflanzen und technische Hilfsmittel wie Wärmelampen. Zudem beschlagnahmten die Beamten in der Wohnung des Mannes 300 000 Franken in bar.

Gewinn aus fünf Jahren

Den Marktwert der gefundenen Hanfpflanzen konnte der zuständige Untersuchungsrichter Philippe Barboni nicht beziffern: Es sei schwierig, von der Pflanzenzahl auf die Erntemenge an Cannabis für den Konsum zu schliessen. «Es ist aber sicherlich unser grösster Fund in diesem Jahr und generell ein eher schwerer Fall.»

Der beschlagnahmte Bargeldbetrag von 300 000 Franken entspreche in etwa dem Nettoertrag, den der Mann seit 2005 aus dem Hanfhandel erwirtschaftet habe. «Gemäss seiner Aussage hat er einen Teil des Gewinns in die Ausrüstung der Plantage investiert und den Rest systematisch als Bargeld beiseitegelegt», so Barboni. Weiter habe er zugegeben, dass er seit 2005 Hanf angepflanzt und hauptsächlich in Biel verkauft habe.

Zweite Plantage in Lagerhaus

Für die Polizei war der 59-Jährige ein unbeschriebenes Blatt, er war bezüglich Handel mit Betäubungsmitteln zuvor nie ins Visier der Ermittler geraten. Die Intervention fand laut Barboni nach längeren Ermittlungen statt, bei denen sich der Verdacht der bürgernahen Polizei erhärtete, dass der 59-Jährige mit Drogen handelt. «Die Verantwortlichen haben ausgezeichnete Arbeit geleistet», so Barboni.

Bei der Einvernahme habe der Mann von Beginn an kooperiert und festgehalten, dass er in einem Lagerhaus im Kanton Waadt eine weitere Hanfanlage betreibt. Vor Ort fand die Polizei 915 Hanfpflanzen und zwei Verdächtige, die ebenfalls involviert waren.

Der Hauptverdächtige wird sich laut Barboni vor dem Strafgericht des Broyebezirks verantworten müssen. «Ihm droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.» Um die beiden weiteren Verdächtigen kümmert sich die Waadtländer Justiz. Die Kantonspolizei hält in ihrer Mitteilung fest, dass für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung gilt.

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