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Polizei erinnert an Regeln fürs Stand-up-Paddeln

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Bei diesem Wetter sind Murten- und Neuenburgersee wieder beliebte Ausflugsziele – auch für Stand-up-Paddler. Die Freiburger und Waadtländer Kantonspolizei informieren in diesem Zusammenhang über bestimmte Regeln, die auf der Homepage der Kantonspolizei einsehbar sind.

Dazu gehört unter anderem die Auflage, dass ab einer Entfernung von 300 Metern vom Ufer Schwimmhilfen zu tragen sind. Nachts und bei schlechter Sicht muss der Stand-up-Paddler mit einem weissen Licht, das rundum sichtbar ist, ausgerüstet sein. Ein Kontrollschild sei nicht notwendig, so die Polizei, aber das Brett müsse mit Namen und Adresse des Besitzers versehen sein. Bei Verstössen gegen die Schifffahrtsvorschriften müsse mit einer Anzeige gerechnet werden.

Eigene Sicherheit

Den Sportlern wird ausserdem empfohlen, das Brett mit einer Leine am Körper zu befestigen, damit es sich bei einem Sturz nicht zu weit entfernt. Bei Sturmwarnung oder Warnung vor starkem Wind sei das Ufer aufzusuchen. Weiter sollen die Sportler einen Neopren-Anzug tragen und genügend Flüssigkeit zu sich nehmen.

vau

http://www.fr.ch/pol/de/pub/

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